Rheinland-Pfalz

Transparenz: Rheinland-Pfalz als bundesweites Vorbild?

Signalwirkung für den Bund: Nicht weniger erhofft sich der Informationsfreiheitsbeauftragte der Landesregierung, Edgar Wagner, vom Landestransparenzgesetz. Ab Mitte 2015, so der Plan, sollen rheinland-pfälzische Landesbehörden einen Teil ihrer Akten grundsätzlich im Internet veröffentlichen.
Signalwirkung für den Bund: Nicht weniger erhofft sich der Informationsfreiheitsbeauftragte der Landesregierung, Edgar Wagner, vom Landestransparenzgesetz. Ab Mitte 2015, so der Plan, sollen rheinland-pfälzische Landesbehörden einen Teil ihrer Akten grundsätzlich im Internet veröffentlichen. Foto: dpa/picture alliance

Signalwirkung für den Bund: Nicht weniger erhofft sich der Informationsfreiheitsbeauftragte der Landesregierung, Edgar Wagner, vom Landestransparenzgesetz. Ab Mitte 2015, so der Plan, sollen rheinland-pfälzische Landesbehörden einen Teil ihrer Akten grundsätzlich im Internet veröffentlichen.

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Damit ist Rheinland-Pfalz das erste Flächenland, das ein entsprechendes Gesetz anstrebt. Ein vergleichbares Gesetz gibt es bereits in Hamburg. Der Mainzer Landtag könnte im Herbst 2015 über den Regierungsentwurf abstimmen.

Bürger werden durch das Landestransparenzgesetz in vielen Fällen automatisch Zugang zu Protokollen oder Gutachten erhalten. Auch wesentliche Inhalte von Verträgen mit einem Auftragswert von über 20 000 Euro sollen demnach künftig offengelegt werden.

Zentraler Aspekt des Transparenzgesetzes ist die Umstellung auf digitale Aktenführung. „Es geht darum, dass die Verwaltung im Internetzeitalter Fuß fasst“, erklärt Wagner. „Das ist ein ganz wichtiger Schritt, weil deutsche Verwaltungen in Sachen Transparenz großen Nachholbedarf haben.“

Dass Landesbehörden künftig einen großen Teil ihrer Akten im Internet der Öffentlichkeit zugänglich machen sollen, sei kein Selbstzweck. Mit der Bereitstellung von Informationen glaubt Wagner auch das Interesse der Bürger an politischen Entscheidungen – und damit die Demokratie – zu stärken. SPD und Grüne sehen in diesem Entwurf eine zentrale Gesetzesinitiative ihrer gemeinsamen Regierung. Damit das Gesetz ein Erfolg wird, müssen die Bürger aber mitgenommen werden, so Wagner.

Sie können im Vorfeld im Internet den Gesetzesvorschlag kommentieren sowie ihre eigenen Ideen und Vorschläge einbringen. Geplant ist auch eine Bürgerwerkstatt, bei der Bürger das Für und Wider diskutieren können, wie der stellvertretende Sprecher der Staatskanzlei, Marc Decker, sagt. Gesteuert wird der Prozess von dem Institut Ifok. So, glaubt Wagner, kann das Landes-Transparenzgesetz auch Signalwirkung für andere Bundesländer haben.

Das Gesetz ist eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes, das seit 2009n gilt. Es erlaubt Bürgern, amtliche Dokumente von den Behörden einzufordern, allerdings muss die Herausgabe jeweils beantragt werden. Bisher geltende Ausschlussgründe, etwa Persönlichkeitsrechte oder Geschäftsgeheimnisse, werden durch das Transparenzgesetz gelockert.

Die Umstellung auf elektronische Akten wird auf acht Millionen Euro veranschlagt. Auf kommunaler Ebene sind die Behörden nach jetzigem Stand aus Kostengründen nicht vom Transparenzgesetz betroffen, aber „eingeladen mitzumachen“, wie Wagner erklärt. obi/us