Berlin

Gesundheit wird teurer, Steuer einfacher

Gesundheit wird teurer, Steuer einfacher
Auch im neuen Jahr zieht der Staat den Bürgern das Geld wieder aus der Tasche: Unter anderem steigen die Beiträge für die Krankenversicherung von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent. Außerdem erhöhen viele Energieversorger die Preise für Gas und Strom deutlich. Foto: dpa

Die Krankenversicherung wird teurer. Die Lohnsteuerkarte aus Papier gibt es nicht mehr. Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können wieder geltend gemacht werden. Hauskäufer müssen sich auf eine höhere Grunderwerbsteuer einstellen. Das sind einige der Neuigkeiten, die Verbraucher im Jahr 2011 erwarten. Im Folgenden ein Überblick:

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Berlin – Die Krankenversicherung wird teurer. Die Lohnsteuerkarte aus Papier gibt es nicht mehr.

Die Bundesbürger werden die Sparpolitik der Bundesregierung mit der neuen Schuldenbremse im Grundgesetz zu spüren bekommen. Zum Jahreswechsel verteuern sich Strom und Flugreisen, ebenso die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung. Das Jahr 2011 bringt noch viele andere Änderungen. Auf was sich die Bürger einstellen müssen, zeigt folgende Übersicht.

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SOZIALES/GESUNDHEIT – BEITRAGSSATZ: Er steigt für die 50 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 auf 15,5 Prozent. Dieser Wert galt schon vor der Wirtschaftskrise. Der Anstieg belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit jeweils 0,3 Prozentpunkten zusätzlich. Die Beitragslast ist aber ungleich verteilt: 8,2 Prozent vom Bruttoeinkommen entfallen auf Arbeitnehmer und Rentner; für die Arbeitgeber sind es 7,3 Prozent. Für sie wird der Satz bei diesem Stand eingefroren. Bei einem Monatseinkommen von 2500 Euro brutto verteuert sich die GKV mit der Erhöhung um 7,50 Euro monatlich.

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AMBULANTE BEHANDLUNG/MEDIKAMENTE: Wer sich als GKV-Versicherter beim Arzt behandeln lässt, kann dies auf Rechnung tun und diese dann zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen. Verbraucherschützer warnen aber, dass Patienten bei dieser Abrechnungsmethode durchaus auf Kosten sitzen bleiben können, weil die Kasse nur einen Teilbetrag erstattet. Bisher war die Entscheidung für die Kostenerstattung ein Jahr lang bindend, künftig gilt sie für drei Monate. Wer als GKV- Versicherter ein teureres Medikament wünscht, kann das bekommen – muss aber die Mehrkosten selbst zahlen.

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WECHSEL IN DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: Der Wechsel aus der GKV in eine Privatkasse wird für Besserverdiener leichter. Wer brutto über der Versicherungspflichtgrenze von 4125 Euro (2011) verdient, kann bereits nach einem Jahr von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Bisher musste man drei Jahre warten. Die Privatkassen profitieren 2011 zwar von Rabattverhandlungen der gesetzlichen Kassen mit Arzneiherstellern. Unabhängig davon haben sie den knapp neun Millionen Versicherten teilweise happige Beitragserhöhungen angekündigt.

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ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf 3,0 Prozent. Er wird zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Bei 2500 Euro Monatseinkommen muss der Beschäftigte 2,50 Euro mehr bezahlen, seine Firma ebenfalls.

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HARTZ IV: Der Regelsatz im Arbeitslosengeld II soll von 359 auf 364 Euro steigen – also monatlich um 5 Euro. Die Erhöhung liegt aber auf Eis, nachdem der Bundesrat die Pläne gestoppt hat. Derzeit verhandeln Regierung und Opposition über einen Kompromiss – ein Nachschlag ist nicht ausgeschlossen. Die mehr als 1,7 Millionen Kinder von Hartz-IV-Empfängern sollen besser gefördert werden. Zum Bildungspaket gehören Schulessen, Angebote für Nachhilfeunterricht oder für Sport- und Musikstunden am Nachmittag. Für Vereinsbeiträge stehen pro Kind etwa zehn Euro monatlich zur Verfügung. Zum warmen Mittagessen in Schule oder Kita soll es monatlich bis zu 26 Euro Zuschuss geben.

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ZUSCHLÄGE FÜR ARBEITSLOSE: Beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II erhalten Erwerbslose bisher Zuschläge für zwei Jahre. Sie entfallen ersatzlos.

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RENTENBEITRÄGE FÜR HARTZ-IV-EMPFÄNGER: Der Bund bezahlt für Langzeitarbeitslose keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung. Damit spart er rund 2 Milliarden Euro im Jahr, den Betroffenen entgeht ein späterer Rentenanspruch von monatlich 2,09 Euro.

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HEIZKOSTENZUSCHUSS: Er wird für Wohngeldempfänger gestrichen. Für Ein-Personen-Haushalte gab es bislang 24 Euro im Monat, für 5- Personen-Haushalte 49 Euro. Der Wegfall bringt rund 100 Millionen Euro an Einsparungen.

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ELTERNGELD: Diese Lohnersatzleistung wird moderat gekürzt. Künftig werden nur 65 statt 67 Prozent als Berechnungsgrundlage genommen, wenn das Nettoeinkommen bei mehr als 1200 Euro im Monat liegt. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II soll das Elterngeld von 300 Euro monatlich ganz entfallen, ebenso für Top-Verdiener, die die „Reichensteuer“ zahlen. Dies betrifft aber nur Wenige.

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BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN IN DER SOZIALVERSICHERUNG – In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sinkt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3750 Euro auf 3712,50 Euro Monatseinkommen. Wer mehr verdient, zahlt für das Einkommen über 3712,50 Euro keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Durch die Absenkung werden Einkommen im Bereich zwischen 3712,50 und 3750 geringfügig entlastet. – In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es nach Ost und West differenzierte Beitragsbemessungsgrenzen: Im Westen bleibt sie unverändert bei 5500 Euro Monatseinkommen. Im Osten steigt sie von 4650 auf 4800 Euro. Für Ost-Beschäftigte mit einem Verdienst von derzeit 4650 Euro oder mehr wird die Sozialversicherung in diesem Bereich also um bis zu 17 Euro im Monat teurer. Das gleiche gilt für deren Arbeitgeber.

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VERKEHR – FÜHRERSCHEIN AB 17: Er erlaubt jungen Leuten, sich ab ihrem 17. Geburtstag ans Steuer zu setzen, wenn ein Erwachsener dabei ist. Dieser muss allerdings auch seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein besitzen und darf höchstens drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei haben. Wenn ein Fahrer unter 18 ohne Begleitung angetroffen wird, ist die Fahrerlaubnis weg. Vor Neuerteilung ist ein Aufbauseminar vorgeschrieben.

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RIESEN-LASTWAGEN: Sie sollen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen und Sachsen in einem Pilotversuch erprobt werden. Die anderen Bundesländer machen nicht mit. Angesichts des zunehmenden Güterverkehrs sehen Transportfirmen in den Lkw eine Chance zur Entlastung. Zwei der rund 40 Tonnen schweren und bis zu 25,25 Meter langen Lastwagen können die Fracht von drei herkömmlichen Lastwagen transportieren, die Spritersparnis soll bei bis zu 20 Prozent liegen.

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BIOSPRIT: Eine neue Sorte mit zehn Prozent Ethanol-Beimischung kommt an die Tankstellen. 90 Prozent aller Fahrzeuge können den Biosprit E10 tanken. Er soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Für alte Autos, deren Motoren den hohen Biosprit-Anteil nicht vertragen, muss bis 2013 weiterhin auch Treibstoff mit einem Ethanol- Anteil von fünf Prozent angeboten werden.

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DIESEL-PARTIKELFILTER/UMWELTZONEN: Die bislang mit 330 Euro geförderte Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit Partikelfiltern fällt zum Jahresende 2010 weg. Zudem richten nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weitere Städte Umweltzonen mit Fahrbeschränkungen für „Stinker“ ein oder verschärfen bestehende (zum Beispiel Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal).

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STEUERN/ABGABEN/GELD – EEG-UMLAGE: Strom wird teurer. Als Grund geben die Energieversorger die Umlage-Erhöhung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) von 2,047 Cent auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde an. Mit dem Geld wird die Gewinnung regenerativer Energien wie Solarstrom gefördert. Verbraucherschützer kritisieren, dass gesunkene Strombezugskosten von den Versorgern nicht an die Haushalte weitergegeben werden – stattdessen gibt es Preisaufschläge von bis zu 14,4 Prozent.

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LUFTVERKEHRSABGABE: Flugreisen werden ab 1. Januar teuerer, und zwar um die neue „ökologische Luftverkehrsabgabe“. Diese müssen die Airlines pro Passagier bezahlen, und zwar nach Entfernung gestaffelt. Bis 2500 Kilometer einfache Strecke werden 8 Euro fällig, bis 6000 Kilometer 25 Euro und für Langstreckenflüge 45 Euro.

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ARBEITSZIMMER: Wer regelmäßig zu Hause arbeitet, kann das Arbeitszimmer wieder bis zu 1250 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Dies gilt, „wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. Die Regelung gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2007. Das Bundesverfassungsgericht kippte im Juli das Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern.

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LOHNSTEUERKARTE: Sie hat grundsätzlich ausgedient und wird nicht mehr durch ein neues Exemplar ersetzt. Aber: Die gelbe Papp-Karte des Jahres 2010 gilt auch noch 2011. An ihre Stelle tritt stufenweise ein elektronisches Verfahren namens ELStAM – das Kürzel steht für „Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale“.

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GELDAUTOMATEN: Wer Bargeld an Automaten fremder Geldinstitute abheben will, sieht ab 15. Januar auf dem Display die Höhe der Gebühr. Die Privatbanken wollen nur noch höchstens 1,95 Euro je Fremdabhebung berechnen. Auch Sparkassen und Volksbanken könnten später nachziehen.

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EINLAGENSICHERUNG: Ab dem 31. Dezember 2010 sind in Deutschland Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich abgesichert. Bislang lag die Grenze bei 50 000 Euro. Bei einer Insolvenz des Instituts erhalten die Kunden binnen 30 Arbeitstagen (bisher bis zu drei Monate) ihr Geld bis zur Höchstgrenze zurück.

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JUSTIZ – SICHERUNGSVERWAHRUNG: Die Sicherungsverwahrung wird grundlegend reformiert und auf schwere Delikte beschränkt. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird grundsätzlich abgeschafft. Täter, die nach einem Straßburger Urteil vom 17. Dezember 2009 eigentlich freizulassen sind, sollen dauerhaft untergebracht werden können, wenn sie „psychisch gestört“ sind. Ist die Freilassung nicht zu verhindern, sind elektronische Fußfesseln möglich.

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BUNDESWEHR – WEHRPFLICHT: Am 3. Januar werden zum vorerst letzten Mal Soldaten regulär eingezogen – also auch gegen ihren Willen. Weit mehr als 10 000 werden es voraussichtlich sein, die dann zum sechsmonatigen Dienst an der Waffe antreten. Die Wehrpflicht soll erst im Juli ausgesetzt werden. Geplant ist zudem, die Truppe von 240 000 auf bis zu 185 000 Soldaten zu verkleinern.

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Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können wieder geltend gemacht werden. Hauskäufer müssen sich auf eine höhere Grunderwerbsteuer einstellen. Das sind einige der Neuigkeiten, die Verbraucher im Jahr 2011 erwarten. Im Folgenden ein Überblick:

Krankenversicherung: Zu Beginn des Jahres steigt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent. Der Anstieg belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit jeweils 0,3 Prozentpunkten zusätzlich. Die Beitragslast ist aber unterschiedlich verteilt: 8,2 Prozent vom Bruttoeinkommen entfallen auf Arbeitnehmer und Rentner; für die Arbeitgeber sind es 7,3 Prozent. Für sie wird der Satz bei diesem Stand dann eingefroren.

Wenn die Kassen mit dem Geld nicht auskommen, können sie künftig unbegrenzt Zusatzbeiträge erheben. Das müssen allein die Versicherten bezahlen. Für Ärmere ist ein Ausgleich über Steuern vorgesehen. Sollte die eigene Kasse die Zusatzbeiträge anheben oder erstmals erheben, hat man ein Sonderkündigungsrecht und kann unverzüglich zu einer neuen Krankenkasse wechseln.

Für diejenigen, die sich überlegen, in die private Krankenversicherung zu wechseln, werden die Wartezeiten verkürzt – von derzeit drei Jahren auf ein Jahr. Bedingung ist aber, dass der Arbeitnehmer bis Ende des Jahres mindestens 49 500 Euro verdient hat.

Steuern und Co.: Die farbige Lohnsteuerkarte aus Papier hat ausgedient. Die entsprechenden Daten werden künftig elektronisch verwaltet. Allerdings gibt es im kommenden Jahr noch eine Übergangsfrist. Das heißt: Die Lohnsteuerkarte aus Papier für 2010 gilt auch im neuen Jahr. Sämtliche darin enthaltenen Angaben müssen vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Erst ab dem Jahr 2012 übernimmt der Computer die Datenverwaltung dann vollständig – die Papierkarte hat ausgedient. Wer seine Steuerklasse wechseln will, muss sich ab 1. Januar 2011 außerdem an das Finanzamt wenden, erklärt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Bisher waren dafür meist die Einwohnermeldeämter zuständig.

Ab 2011 können bis zu 1250 Euro für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2007. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass das seit 2007 geltende Verbot der steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern nichtig ist.

Für den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines eigenen Hauses müssen Käufer in einigen Bundesländern mehr Steuern zahlen. Am 1. Januar heben vier Länder ihre Sätze für die Grunderwerbsteuer an: Im Saarland steigt die Steuer auf 4 Prozent, in Niedersachsen und Bremen auf 4,5 Prozent und in Brandenburg auf 5 Prozent. 2013 will auch Schleswig-Holstein 5 Prozent vom Kaufpreis verlangen.

In den übrigen Bundesländern bleibt der Satz für die Grunderwerbsteuer bei 3,5 Prozent des Kaufpreises. Alle Kaufverträge, die nach dem 1. Januar wirksam werden, müssen die höheren Sätze bezahlen, sagt Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer.

Verluste aus dem Verkauf von privaten Gegenständen sind künftig nicht mehr steuerlich absetzbar. Bisher konnten Verbraucher, die sich etwa verbilligt einen Jahreswagen kauften und diesen innerhalb eines Jahres wieder mit Verlust verkauften, den Verlust mit späteren Spekulationsgewinnen verrechnen. Das wurde jetzt aber geändert. Allerdings gibt es weiterhin Ausnahmen, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. So ist ein Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Wertgegenständen wie einer Briefmarkensammlung, von Antiquitäten, Musikinstrumenten oder Oldtimern weiterhin dem Finanzamt mitzuteilen und zu versteuern.

Strom- und Gaspreise: Viele Energieversorger heben im kommenden Jahr ihre Preise an. Laut Vergleichsportal Check24 steigen die Kosten bei Strom um sieben Prozent, bei Gas um rund acht Prozent. Verbraucher können bei einer Tariferhöhung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

Bankgeschäfte: Geld abheben an Automaten fremder Banken kann teuer sein. Ab dem 15. Januar 2011 können Verbraucher aber zumindest sofort erkennen, wie hoch die Gebühren dafür sind. Der Betrag wird dann beim Abheben angezeigt. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Kunden sind künftig besser gegen die Insolvenz ihrer Bank geschützt. Der Sicherungsbetrag erhöht sich zum 1. Januar 2011 von derzeit 50 000 Euro auf 100 000 Euro. Nach Angaben des Bundesverbandes Öffentlicher Banken wurde zudem die Auszahlungsfrist von drei Monaten auf 20 Arbeitstage verringert.