Berlin

Mediation: Kostenlose Hilfe beim Streit mit dem Anwalt

Mediation: Kostenlose Hilfe beim Streit mit dem Anwalt
Wenn es zwischen Mandant und Anwalt kracht, soll künftig ein Schlichter zwischen beiden Parteien vermitteln. Foto: dpa

Der Fall verloren, die Rechnung gesalzen? Solche Streitigkeiten zwischen Mandant und ihren Anwälten können ab Januar schnell, unbürokratisch und kostenlos geklärt werden.

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Von Nadia-Maria Chaar

Berlin – Der Fall verloren, die Rechnung gesalzen? Solche Streitigkeiten zwischen Mandant und ihren Anwälten können ab Januar schnell, unbürokratisch und kostenlos geklärt werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet dafür eine neue Schlichtungsstelle ein. Als erste Schlichterin wurde Renate Jaeger berufen, die bis Ende 2010 als Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg tätig ist.

„Motor für das neue Verfahren waren vor allem die Rechtsanwälte selbst“, berichtet Herbert Schons, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins und im Beirat der Schlichtungsstelle. Denn bisher waren die Anwaltskammern Ansprechpartner für unzufriedene Mandanten. „Ein unbefriedigendes Verfahren“, sagt Schons. Viele Anfragen seien aus formalen Gründen abgewiesen worden.

Die neue Schlichtungsstelle soll vor allem neutral sein. „Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Schlichter die Befähigung zum Richteramt haben muss, aber selbst kein Rechtsanwalt sein darf“, betont Christina Müller-York, Geschäftsführerin der neuen Schlichtungsstelle.

Neutralität ist neu

Doch nicht nur die personelle Neutralität ist neu an der Schlichtungsstelle, sondern auch ihr Aufgabenfeld. Bisher konnten sich unzufriedene Mandanten nur wegen der Höhe und Grundlage der Gebühren an die Anwaltskammern wenden. „Neu ist, dass man sich jetzt auch über die Qualität der anwaltlichen Leistung beschweren kann“, sagt Michael Trox, Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. „Man muss vortragen, dass man nicht nur verloren hat, weil das Recht gegen einen war, sondern gerade weil der Anwalt etwas falsch gemacht hat“, erklärt Müller-York.

Zwar hatten enttäuschte Mandanten auch bisher die Möglichkeit, Schadensersatz von ihrem rechtlichen Beistand zu fordern. Aber nur auf dem Klageweg. „Umfragen zufolge schrecken 60 Prozent der Bevölkerung vor einem Prozess zurück“, weiß Schons. Außerdem zögen sich Prozesse erfahrungsgemäß sechs bis acht Monate hin. Die Verfahren vor der Schlichtungsstelle sollen erheblich schneller sein. Mandanten seien oft schon besänftigt, wenn ihnen die Berechnungsgrundlage für die hohe Rechtsanwaltsrechnung erläutert wird. Die Anwälte wiederum lenken oft ein, wenn ein Kollege sie auf Versäumnisse hinweist.

Bindend sind die Vorschläge der Schlichter nicht. „Man hat einen Monat Zeit, den Vorschlag zu überdenken“, erklärt Müller-York. Lehnt eine Partei ihn ab, kann immer noch eine Klage angestrengt werden. Andersherum geht es aber nicht. Der Weg zur Schlichtungsstelle ist nur offen, solange die Sache noch nicht vor Gericht ist oder war. Des Weiteren ist das Schlichtungsverfahren nur bei Streitigkeiten zulässig, bei denen es um maximal 15 000 Euro geht und die anhand der „Aktenlage“ beurteilt werden können.

Antrag muss schriftlich sein

Unterstützt wird Schlichterin Jaeger von einem Beirat. „Dort habe ich Ansprechpartner zum Beispiel für Fragen aus dem Verbraucherschutz oder aus der Versicherungswirtschaft, die wie ich der Verschwiegenheitspflicht unterliegen“, sagt sie. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, unbürokratisch und schnell Hilfe zu vermitteln. Müller-York betont, dass es keinerlei formale Hürden geben soll. Einzige Voraussetzung: Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.