Das offizielle Antragsverfahren wirft viele Fragen auf
Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass entsprechende Dokumente vom syrischen Außenministerium „vorlegalisiert“ werden müssen, bevor sie von der für alle syrischen Flüchtlinge zuständigen deutschen Botschaft im libanesischen Beirut beglaubigt werden können.
Wörtlich heißt es im „Merkblatt zur Legalisation syrischer Dokumente“ der Botschaft: „Das syrische Außenministerium unterhält in Damaskus und größeren Städten Büros, in denen die Echtheit von syrischen öffentlichen Urkunden durch dafür zugelassene Beamte bestätigt wird. Unabhängig von den Entwicklungen im Lande handelt es sich hierbei um einen noch funktionierenden Teil des syrischen Urkundswesens.“
Die Botschaft verweist Flüchtlinge also ans syrische Außenministerium in Damaskus, dorthin, wo die Deutsche Botschaft seit dem 22. Januar 2012 aufgrund des Kriegs geschlossen ist. Neben dem vom Auswärtigen Amt unserer Redaktion vorgelegten Merkblatt gibt es eine Liste von Anwälten, die helfen sollen bei den schwierigen Nachweisverfahren. Darin lautet der Eingangsvermerk: „Die nachstehenden Angaben stammen aus dem Jahr 2011 und können seit Schließung der Botschaft Damaskus nicht mehr vor Ort überprüft werden. Obwohl eine Vielzahl von Registerbehörden und Zivilgerichten nach wie vor tätig ist, kann die Botschaft Beirut keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.“ Anträge zur Legalisierung werden bei der Botschaft in Beirut nur montags bis donnerstags von 8 bis 11 Uhr entgegen genommen. Laut Auswärtigem Amt können bei syrischen Verfahren in der Türkei seit wenigen Wochen die von syrischen Behörden „vorlegalisierten“ Papiere auch in der Türkei vom deutschen Konsulat legalisiert werden.
vb