Rheinland-Pfalz

Auf Ängste folgt riesengroße Erleichterung

Rund 3.000 Menschen aus dem gesamten Norden zogen am 13. Mai zur  Kundgebung auf den Jesuitenplatz in Koblenz, um gegen eine Auflösung des  Oberlandesgerichts zu protestieren.
Rund 3.000 Menschen aus dem gesamten Norden zogen am 13. Mai zur Kundgebung auf den Jesuitenplatz in Koblenz, um gegen eine Auflösung des Oberlandesgerichts zu protestieren. Foto: DPA

„Was für ein schöner Dienstag.“ In der Anspielung auf den Ausspruch des Bundespräsidenten Joachim Gauck nach seiner Wahl wissen die Mitarbeiter des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz gar nicht, wohin mit ihrem Glück, als sie sich zur Personalversammlung in der Bibliothek treffen.

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Rheinland-Pfalz – „Was für ein schöner Dienstag.“ In der Anspielung auf den Ausspruch des Bundespräsidenten Joachim Gauck nach seiner Wahl wissen die Mitarbeiter des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz gar nicht, wohin mit ihrem Glück, als sie sich zur Personalversammlung in der Bibliothek treffen.

Denn den Bericht der Hill-Kommission haben sofort alle verschlungen – „elf Seiten für elf Monate der Angst und Unsicherheit“, wie einer feststellt.

OLG-Präsident Hans-Josef Graefen wie sein Vize Bernd Sartor und Richterratsvorsitzender Peter Itzel (SPD) erkennen sich in dem Bericht wieder, zumal die Hill-Kommission feststellt: Das von den Gerichten selbst ermittelte Sparpotenzial von jährlich 2,5 Millionen Euro übertrifft bei Weitem den von der Landesregierung angesetzten Betrag von 1,7 Million Euro bei einer Fusion. Dass die aber mehr Geld kostet als einspart, stellt die Kommission auch fest. Das haben alle Koblenzer Juristen von Anfang an gesagt. „Wir freuen uns, dass unsere sachlichen Argumente für den Erhalt des Oberlandsgerichts Koblenz die Kommission überzeugt habe“, stellt Graefen fest. Ihm ist es wichtig, dass jetzt die Justiz „zurück an einen Tisch findet“. Denn dem Vorschlag des OLG-Präsidenten Willi Kestel (Zweibrücken), der Pfalz weitere Gerichtsbezirke zuzuschlagen, erteilt die Kommission auch eine klare Absage. Mit der Entscheidung finde die Regierung auf den Weg „der rationalen Politik zurück“ , freut sich Richterratsvorsitzender Peter Itzel, der für Monate das Gesicht des Protests war. „Wir waren stets zuversichtlich, dass sich die besseren Argumente durchsetzen werden“, reagiert Eberhard Schulte-Wissermann als Vorsitzender des Vereins Pro Justiz Rheinland. Jetzt gelte es, konstruktiv nach vorn zu schauen. Dies erklärt auch Generalstaatsanwalt Erich Jung (Koblenz). Denn die Staatsanwaltschaften, die ebenfalls Einsparungen errechnet haben, fühlen sich in ihren Bedenken gegen die Fusionspläne bestätigt.

„Der Einsatz hat sich richtig gelohnt“, atmet die Vorsitzende des Anwaltsvereins, Christine Theobald-Frick, auf. Der Landesvorsitzende sozialdemokratischer Juristen, Johannes Mogg, meint: Beim Sparen lohne es „sich, immer, die Leute von der Front zu fragen“. Der SPD-Mann rechnet der Regierung aber an, dass sie sich Argumenten gestellt hat, sie von Sachverständigen hat prüfen lassen und die richtigen Konsequenzen gezogen hat.

„Warum nicht gleich so?“, meint der Richterbundsvorsitzende im Lande, Thomas Edinger. Dass auch die Justiz Sparzwängen der Schuldenbremse unterliegt, habe kein Richter je bestritten. Die Gerichte haben denn auch Vorschläge gemacht. „Aber eine Fusion hätte nur Nachteile gebracht.“ Bei aller Erleichterung stoßen die Betroffenen trotz ihres Erfolgs auf ganzer Linie kein lautes Triumphgeheul an. Sie sind einfach emotional erschöpft, wollen aber auch das Klima für die drei Arbeitsgruppen nicht vergiften, die Vorschläge der Hill-Kommission bis Jahresende konkretisieren sollen. Erstaunt hat aber viele Juristen, wie wenig gesichtswahrend der Bericht für Ministerpräsident Kurt Beck und Justizminister Jochen Hartloff ist.

„Zwiespältig“ nimmt ihn der Vorsitzende der Landesvereinigung der Verwaltungsrichter (VVR), Hartmut Müller-Rentschler, auf. Er ist mit den Mainzer Kollegen erleichtert, dass das Verwaltungsgericht Mainz vorerst wohl nicht geschlossen wird. Ihn alarmiert aber der Vorschlag, die vier Verwaltungsgerichte „mittelfristig“ auf zwei Standorte mit auswärtigen Kammern zu reduzieren. Die VVR will sich weiter dafür engagieren, dass bürgernah vier erstinstanzliche Gerichte in Koblenz, Mainz, Trier und Neustadt erhalten bleiben, sagt Müller-Renschler.

Von unserer Redakteurin Ursula Samary