Villa Kunterbunt

Rechtsstreit – Was würde Pippi Langstrumpf sagen: „Trallari oder tjolahopp“?

Von dpa

Von wegen „ich mach' mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt“ – das berühmte Pippi-Langstrumpf-Lied „Zwei mal drei macht vier“ verletzt nach Ansicht des Hamburger Landgerichts wohl das Urheberrecht. In einer Anhörung zum Streit um den deutschen Text von Wolfgang Franke erklärte der Vorsitzende Richter, die Zivilkammer halte den gestellten Unterlassungsantrag der Erben von Astrid Lindgren für aussichtsreich. Ein Urteil will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.

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Ein schwedisches Unternehmen, das die Rechte der Erbengemeinschaft Astrid Lindgren AB vertritt, hat die Rechteinhaber an der deutschen Textfassung verklagt. Die Schweden sind der Ansicht, dass die deutsche Fassung eine sogenannte abhängige Bearbeitung des Originals ist. Die Tochter und Enkel der schwedischen Kinderbuchautorin wollen erreichen, dass sie an den Einnahmen aus dem 1969 geschriebenen Lied beteiligt werden. „Här kommer Pippi Långstrump, tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa“, dichtete Lindgren. Der deutsche Autor Wolfgang Franke machte daraus: „Hey – Pippi Langstrumpf, trallari trallahey tralla hoppsasa“ – angeblich ohne Einwilligung der schwedischen Verfasserin.

Die Anwälte der verklagten Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und der Witwe von Franke wenden ein, der deutsche Text sei eine freie Benutzung des Kinderbuchstoffs, für die keine Genehmigung erforderlich sei. So kommen die berühmten Zeilen zu Pippis „Plutimikation“ im schwedischen Original gar nicht vor: „Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach' mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt“ – dieser von Eva Mattes gesungene Reim zur Filmserie von 1969 stammt aus der Feder von Franke, nicht von Lindgren.

Es war ebenfalls Franke, der die Villa von Pippi zu einem kunterbunten Haus machte. Nach Lindgrens Worten wohnt das selbstständige Mädchen in seiner „Villa Villekulla“. „Das ist nicht schlecht, ich hab' nen Affen, Pferd und Villa, und es ist auch gut, einen Koffer voll Geld zu haben“, heißt es ganz schlicht auf Schwedisch. In Deutschland trällert Pippi seit 50 Jahren: „Ich hab' ein Haus, ein kunterbuntes Haus, ein Äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus.“

„Der Text von Wolfgang Franke hat ohne Zweifel einen hohen schöpferischen Eigengehalt„, betonte Richter Benjamin Korte. Ob das schwedische Original „Här kommer Pippi Långstrump“„ dahinter verblasse, sei streitig. Doch darauf komme es gar nicht so an. Entscheidend sei, dass der deutsche Text den sogenannten Charakterschutz von Pippi Langstrumpf verletze. Er enthalte ganz typische Elemente der literarischen Figur, zum Beispiel das Haus, den Affen, das Pferd, die „Plutimikation“„ oder die Erklärung, „ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt“. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte das Lied vorerst nicht weiter verbreitet werden, „was sehr schade wäre“, wie Korte versicherte. dpa

Pippi Langstrumpf heißt mit vollem literarischen Namen: Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf. Mehr dazu hier.