Ruhestand: Vom Papst zum Pensionär

Die Rücktrittsankündigung von Papst Benedikt XVI. hat die katholische Kirche aufgerüttelt. Das Kirchenoberhaupt hat eine Tür geöffnet, die zwar laut Kirchenrecht schon immer bestanden hat, aber bislang nicht genutzt wurde. Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sieht im Rücktritt eine wegweisende Entscheidung für die Zukunft des Amtes: „Benedikt stellt klar, dass das Papstamt ein Amt auf Zeit sein kann und nicht der Tod über das Ende entscheidet.“

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Wie es nach dem 28. Februar weitergeht, ist im Codex des Kanonischen Rechts genau festgelegt. Dort ist sowohl die Zeit, in der das Papstamt nicht besetzt ist (Sedisvakanz), als auch die Versammlung der Kardinäle (Konklave) sowie die Wahl des neuen Papstes geregelt. Bisher kam es erst nach einem Todesfall zur Neuwahl.

Wie geht es nun also für Papst Benedikt XVI. nach seiner Amtszeit weiter? Der Münchener Kirchenrechtler Stephan Haering sieht Parallelen zum Bischofsamt. Da der Papst auch Bischof von Rom ist, greift laut Haering das Regelwerk für ehemalige Bischöfe: „Die Regeln für emeritierte Bischöfe kann man übertragen.“ Da Papst Benedikt auch in Zukunft im Vatikanstaat leben will, sieht Haering keinen weiteren Klärungsbedarf. „Er wird so frei sein wie jeder andere emeritierte Bischof auch“, sagt der Kirchenrechtler. Die künftige Ansprache des bisherigen Vatikanchefs ist jedoch noch unklar.

„Man kann sich schwer vorstellen, dass wir ihn Kardinal nennen werden“, sagte Vatikansprecher Federico Lombardi. Eine Möglichkeit ist nach Lombardi „emeritierter Bischof von Rom“. Kirchenrechtler Haering kann sich als künftige Anrede auch durchaus vorstellen, „dass er Papst Benedikt bleibt“.

Vatikansprecher Lombardi spricht von einer neuen Situation, in der sich Experten jetzt erst einmal mit den Regeln für einen solchen Fall auseinandersetzen müssen. Der Verbleib der päpstlichen Insignien ist klar geregelt: „Objekte, die direkt mit dem Pontifikat in Verbindung stehen, müssen zerstört werden“, erklärte Lombardi. Der Papstring wird normalerweise nach dem Tod des Papstes mit einem Hammer zerschlagen. Auch der Ring Papst Benedikts wird nach dem 28. Februar zerbrochen, sagte Lombardi.

Neben den Insignien muss Benedikt auch seine Dienstwohnung abgeben. Sein neuer Wohnort ist ein Kloster im Vatikan. „Die Wohnung wird schon eingerichtet“, teilte sein Bruder Georg Ratzinger mit. Doch im Ruhestand sieht er seinen Bruder dann nicht: „Er wird nicht völliger Pensionist werden.“ Der einstige Theologieprofessor will weiterhin wissenschaftlich arbeiten. „Es wird eine kleine Schreibstube eingerichtet“, sagte Ratzinger. Für den Ruhestand wünscht er sich: „Ich hoffe, dass wir künftig mehr Zeit füreinander haben.“ Der 89-Jährige würde sich auch über ein eigenes Zimmer in der „Pensionistenwohnung“ freuen.

nbo