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SWFV lehnt Beschwerde der SG Hoppstädten ab
Erwartungs- oder aus Hoppstädtener Sicht befürchtungsgemäß begründete der Verbandspielausschuss seine Zurückweisung mit der bereits bestehenden Staffeleinteilung und der Befürchtung mit einer nachträglichen Neueinteilung einen Präzedenzfall zu schaffen. "Der Verbandsspielausschuss hat an das festgelegte Reglement der Spielordnung (Paragraf 24,3) bei seiner Entscheidungsfindung (...) gehalten. Dies besagt, dass der Verzicht eines Vereins ...