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Simmern

FVR-Präsidium legt Revision im Urteil gegen Jakobs ein

Von Mirko Bernd

Die Mitteilung des Fußballverbands Rheinland (FVR) ist mit der Überschrift „Urteil im Fall Jakobs: FVR-Präsidium legt Revision ein“ ins Postfach geflattert. Wie von uns berichtet war Jörg Jakobs, Geschäftsführer des JFV Rhein-Hunsrück, von der Bezirksspruchkammer Mitte am 2. November für den Einsatz nicht spielberechtigter E-Junioren in der D-Jugend der JSG Mastershausen/Blankenrath II, die er trainiert hatte, verurteilt worden. Das war in der Berufungsverhandlung, zunächst hatte die Kreisspruchkammer Hunsrück/Mosel Jakobs in erster Instanz geurteilt.

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Kurz zusammengefasst: Jakobs wurde als Trainer bis zum 31. März 2022 gesperrt, aber nicht mehr als Funktionär wie zuvor im Urteil der Kreisspruchkammer. Zudem war in Urteil zwei vom Vorwurf der Spielmanipulation nicht mehr die Rede. Die Geldstrafe betrug insgesamt gut 900 Euro. Warum nun die Revision, die vom Verband beantragt ...