Mendig/Koblenz

Urteil: Flughafen Mendig frei für Autotests

Auf dem ehemaligen Bundeswehr-Flugplatz Mendig darf unter Auflagen vorläufig eine Autoteststrecke betrieben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden.

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Anwohner des Geländes hatten sich gegen die Teststrecke gewehrt – zwei Eigentümer von Grundstücken, die 1300 Meter von dem ehemaligen Flugplatz entfernt liegen. Sie befürchten durch die Teststrecke einen unzumutbaren Lärm und hatten Widerspruch gegen eine Genehmigung des zuständigen Kreises Mayen-Koblenz eingelegt.

In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hatte das Verwaltungsgericht Koblenz im Januar dem entsprechenden Antrag der Anwohner stattgegeben. Der Flugplatz Mendig war Ende 2007 im Zuge der Bundeswehrreform geschlossen worden.