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Rheinland-Pfalz

Anfrage der AfD-Landtagsfraktion: Hebelt Kirche Asylregeln aus?

Von Carsten Zillmann
Das Kirchenasyl gerät erneut in die Kritik.  Foto: dpa
Das Kirchenasyl gerät erneut in die Kritik. Foto: dpa

Sieben Sudanesen haben sich von April bis Oktober im Hunsrücker Kirchenasyl aufgehalten. Alle von ihnen waren sogenannte Dublin-III-Flüchtlinge, die in Italien erstmals EU-Boden betreten hatten. Deshalb wäre prinzipiell der Mittelmeerstaat für ihr Asylverfahren verantwortlich gewesen. Mit dem Aufenthalt im Kirchenasyl verstrich aber die Sechsmonatsfrist für ihre Rückführung. Zahlen einer Großen Anfrage der AfD-Fraktion, die unserer Zeitung exklusiv vorliegt, zeigen, dass das kein Einzelfall bleiben muss. Kirchenasyl wird seit 2013 fast ausschließlich sogenannten Dublinflüchtlingen gewährt.

Lesezeit: 2 Minuten
Die AfD will das Verfahren deshalb erneut im Integrationsausschuss thematisieren. Der kirchenpolitische Sprecher Michael Frisch vermutet: „Die Kirchen versuchen hier – unter dem Vorwand humanitärer Notlagen – unzulässige Wege in unser Asylsystem zu öffnen. Das ist daran erkennbar, dass 96 Prozent aller Kirchenasyle mit der Übernahme in deutsche Asylverfahren enden.“ Die ...
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Kommentar: Zur Not hilft nur Zwang

Nach dem Ende eines Aufenthalts im Kirchenasyls ist Deutschland oft für das Asylverfahren von Menschen verantwortlich, für deren Schutz nach den Regeln des Dublin-III-Vertrags anderen EU-Staaten zuständig wären. Das Kirchenasyl in seiner derzeitigen Form hebelt damit geltendes Recht klar aus.

Carsten Zillmann über die Zahlen zum Kirchenasyl

Die Landesregierung muss eine Lösung finden. Rheinland-Pfalz lässt wie alle Bundesländer das Kirchenasyl als System außerhalb des Rechtsstaates zu. Diese Entscheidung soll an dieser Stelle nicht infrage gestellt werden. Die konkrete Ausgestaltung bedeutet aber nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Trier, dass Kirchengemeinden jede Abschiebung nach den europäisch vereinbarten Regeln verhindern können. Sie müssen den Flüchtlingen bloß helfen, die Sechsmonatsfrist in Deutschland zu überstehen.

Die Landesregierung sollte nun eine klare Einigung mit den Kirchen suchen. Die könnte so aussehen: Das Dossierverfahren mit dem BAMF muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Danach endet das Kirchenasyl zwingend – sonst beendet die Polizei es mit Zwang. Nur so hat die Tradition eine Zukunft.

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