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Rheinland-Pfalz

Neues Kita-Gesetz: „Deutschland beneidet uns um die Gebührenfreiheit“

Von Carsten Zillmann
Wie lang müssen Kinder in Kindertagesstätten betreut werden? Sieben Stunden am Stück sollen demnächst Standard werden. Immerhin in diesem Punkt herrscht inzwischen große Einigkeit: Das entspricht den Anforderungen vieler Eltern in Rheinland-Pfalz.  Foto: dpa
Wie lang müssen Kinder in Kindertagesstätten betreut werden? Sieben Stunden am Stück sollen demnächst Standard werden. Immerhin in diesem Punkt herrscht inzwischen große Einigkeit: Das entspricht den Anforderungen vieler Eltern in Rheinland-Pfalz. Foto: dpa

Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) musste für ihr neues Kita-Gesetz schon viel Kritik einstecken. Im Interview mit unserer Zeitung betont sie die Errungenschaften der Novelle. Wolfram Leibe (Trier) und Christoph Glogger (Bad Dürkheim) springen ihr zur Seite. Beide sind Sozialdemokraten und Bürgermeister in Städten mit überdurchschnittlichem Betreuungsschlüssel in den Tagesstätten. Eine Verschlechterung befürchten sie nicht.

Lesezeit: 5 Minuten
Leibe: Keinen Einzigen! Trier wird sich nicht verschlechtern, sondern verbessern. Ministerin Hubig hat mich vor eineinhalb Jahren angerufen, weil wir beim Betreuungsschlüssel in Kitas einen Spitzenplatz einnehmen und sie in unsere Bücher gucken wollte. Das haben wir erlaubt. Trier diente als Orientierung für das Gesetz. Viele Kommunen rechnen mit großen Nachteilen ...
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Das neue Kita-Gesetz auf einen Blick

Die Reform des rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetzes gilt als wichtigstes Reformvorhaben der laufenden Legislaturperiode. Der nach langen Vorbereitungen in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf sieht unter anderem einen Rechtsanspruch auf eine durchgehende, mindestens siebenstündige Kinderbetreuung mit Mittagessen vor. Für Investitionen zur Umrüstung dafür noch nicht ausgestatteter Kindergärten ist ein „Küchenprogramm“ vorgesehen.

Außerdem wird die Refinanzierung der Kindertagesstätten auf neue Kriterien umgestellt. Entscheidender Faktor wird künftig die Zahl der betreuten Kinder sein statt wie bisher die Anzahl der Gruppen in einer Einrichtung. Besondere Aufgaben wie Sprachförderung oder die Arbeit in Brennpunktvierteln sollen über ein Sozialraumbudget finanziert werden. Nach den Berechnungen des Landes sollen jährlich 80 Millionen Euro zusätzlich zu den bisherigen Haushaltsmitteln in die Kindertagesstätten fließen, was den Kosten für zusätzliche 3000 Stellen entsprechen soll.

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