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Rheinland-Pfalz

Droht Gerhard Trabert der Ruin, weil er für Syrer bürgte? Mainzer Arzt fühlt sich vom Staat getäuscht

Von Ursula Samary
Der Mainzer „Armuts-Arzt“ Gerhard Trabert: Sein Engagement für syrische Flüchtlinge könnte ihn in den finanziellen Ruin treiben.  Foto: dpa
Der Mainzer „Armuts-Arzt“ Gerhard Trabert: Sein Engagement für syrische Flüchtlinge könnte ihn in den finanziellen Ruin treiben. Foto: dpa

Der Mainzer Arzt Gerhard Trabert steht für außergewöhnlich hohes humanitäres Engagement – als Mediziner, der Obdachlose behandelt und bei Einsätzen im Mittelmeer Flüchtlinge rettet. Nun gibt der Professor für Sozialmedizin und Sozialpsychiatrie auch all denen ein Gesicht, die wie er für syrische Flüchtlinge gebürgt haben und dafür hohe finanzielle Quittungen erhalten. In Rheinland-Pfalz betrifft dies 44 Bürger – bei denen 400.000 Euro eingefordert werden. Es geht um Existenzen.

Lesezeit: 4 Minuten
Zum Hintergrund: Von 2013 an konnten Tausende Syrer legal, also ohne Schlepper und gefährliche Überfahrt, nach Deutschland kommen, wenn hier wohnende Verwandte für ihren Aufenthalt bürgten. Da sich dies nicht alle Familien leisten konnten, sprangen Helfer ein. Einer von ihnen war Trabert. Mit Folgen: Nun verlangt allein das Jobcenter Mainz ...
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Integrationsministerium spricht von einer äußerst misslichen Lage – und fordert Bundespolitik zum Handeln auf

Das Mainzer Integrationsministerium fordert eine bundespolitische Initiative für Flüchtlingsbürgen. „Dass etliche Menschen nun für den Lebensunterhalt mittlerweile anerkannter Flüchtlinge aufkommen müssen, ist äußerst misslich“, heißt es. Denn Menschen, die im Sinne der Humanität handeln, „erleiden einen erheblichen finanziellen Schaden“.

Dabei sind, so das Ministerium, viele von ihnen davon ausgegangen, „dass ihre Zahlungspflicht mit der Flüchtlingsanerkennung der aufgenommenen Person endet“. Bisher aber habe der Bund „kein Entgegenkommen gezeigt“, Bürgen von gewährten Sozialleistungen zu befreien. Zum Fall des Mainzer Arztes Trabert äußert sich das Ministerium nicht. Aber es weist auf die damals „offene Rechtslage“ hin. Dabei sei das Bundesinnenministerium – später vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt – davon ausgegangen, dass Bürgen auch dann noch haften müssen, wenn Syrer als Flüchtlinge anerkannt sind. Es habe auch entsprechende Weisungen an die Job-Center gegeben. Deshalb hatte Rheinland-Pfalz mit dem Landesaufnahmeprogramm 2013 vorgeschrieben, dass die Bürgen „über die Dauer der Verpflichtung zu belehren waren“.

Vielleicht eine Hoffnung für Trabert: Das OVG Münster hat, so das Ministerium, Ende 2017 mit Blick auf die rheinland-pfälzische Landesaufnahmeverordnung entschieden, „dass bei einer Flüchtlingsanerkennung keine weitere Haftung mehr aus den Verpflichtungserklärungen besteht“. Noch aber bewegen sich die Job-Center mit ihrer Praxis auf der Basis der Entscheidung der Leipziger Bundesrichter, teilt das Ministerium mit. us

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