Die Geschichte eines Massenmörders: Wie ein NS-Verbrecher LKA-Chef wurde
Von Ursula Samary
Heusers Dienstausweis von 1957Foto: Landeshauptarchiv Koblenz
1958 kam in Koblenz der Massenmörder Georg Heuser an die Spitze des Landeskriminalamts. Aus heutiger Sicht unvorstellbar: Im Landtag gab es keine große Debatte, als dies 1959 bekannt wurde. Das Parlament akzeptierte laut Protokoll ohne weitere Debatte die Worte von Innenminister August Wolters: Dass Heuser die Abteilung der Geheimen Staatspolizei beim „Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD Weißruthenien“ in Minsk geleitet hatte, habe er vertuscht – auch dank eines Bürgen, den Heuser aus Nazi-Zeiten kannte und der beim BKA aufgestiegen war. 1962 landete Heuser dann als Hauptangeklagter mit zehn Mittätern vor dem Landgericht – im größten Koblenzer NS-Prozess.
Lesezeit: 2 Minuten
Der zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilte Heuser ist ein prominentes Beispiel dafür, wie NS-Schergen nach 1945 wieder Karriere machen konnten, auch wenn sie Tausende Menschen erschossen, vergast oder bei lebendigem Leib verbrannt hatten. Beim Schein, honorig zu sein, half dem Ex-SS-Obersturmführer auch, dass sein Name auf Fahndungslisten mit „ä“ stand.
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Mord verjährt nie – aber erst seit 1979: Die Rechtslage zur Zeit des Urteils
Die Justiz stand 1963 unter gewaltigem Zeitdruck: NS-Verbrechen drohten 1965 zu verjähren. 1969 wurde dann die Verjährungsfrist für Mord auf 30 Jahre verlängert. Trotzdem lief Nazi-Jägern die Zeit davon.
1979 klärte der Bundestag erneut, wie das Grauen der NS-Gewaltherrschaft strafrechtlich zu bewältigen ist. Damals rüttelte auch die TV-Serie „Holocaust“ die Nation auf, die kollektiv so lange geschwiegen hatte. Seit 1979 gilt: Mord verjährt nie. Wer überführt wird, muss Mord mit lebenslanger Haft büßen. Auch die Rechtsprechung entwickelte sich fort. Wie der Jurist Joachim Hennig auf der Internetseite „Mahnmal Koblenz“ berichtet, war das Koblenzer Gericht 1963 noch an die Rechtsprechung gebunden, dass die NS-Elite wie Adolf Hitler oder Heinrich Himmler (alle tot) Haupttäter waren, die nachgeordneten SS-Leute aber nur Gehilfen bei der Verwirklichung derer brutalen Vernichtungspläne. us