Reumütiger Angeklagter erhält letzte Chance der Bewährung
Von Martin Boldt
Ein Gewaltausbruch während einer Kirmes im August hatte jetzt ein juristisches Nachspiel am Amtsgericht in Montabaur.Foto: RZ-Archiv
Ein Gewaltausbruch während einer Kirmes im August hatte jetzt ein juristisches Nachspiel am Amtsgericht in Montabaur: Verantworten musste sich ein junger Mann, der einen Gleichaltrigen vor dem heimischen Dorfgemeinschaftshaus grundlos mit einem Schlag ins Gesicht so schwer getroffen hatte, dass dieser stürzte, ein Hämatom am Hinterkopf erlitt und im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Tat erfolgte für das Opfer völlig unvermittelt, weshalb die Anklage zunächst als einen hinterlistigen Überfall wertete.
Lesezeit: 1 Minute
Der beschuldigte 26-Jährige, der bereits in zwei ähnlich gelagerten Fällen verurteilt wurde – zuletzt 2012 zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung – gab sich direkt zu Verhandlungsbeginn reumütig. Er selbst könne sich sein Verhalten nicht mehr erklären: „Ich habe mich da in eine Sache eingemischt, die mich nichts anging“, schilderte ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.