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Westerwaldkreis

Fallen Kreisstraßen Sparzwängen zum Opfer?

Von Markus Müller
Die Ortsdurchfahrt der K 156/Bergstraße in Niedererbach ist in einem äußerst schlechten Zustand. Die Fahrbahn weist starke Schäden auf und soll daher 2018 auf einer Länge von 650 Metern als Gemeinschaftsmaßnahme des Kreises mit der Ortsgemeinde Niedererbach und den Verbandsgemeindewerken Montabaur voll ausgebaut werden. Im Zuge des Ausbaus ist zunächst vor allem die Erneuerung der Brücke über den Sandbach notwendig.
Die Ortsdurchfahrt der K 156/Bergstraße in Niedererbach ist in einem äußerst schlechten Zustand. Die Fahrbahn weist starke Schäden auf und soll daher 2018 auf einer Länge von 650 Metern als Gemeinschaftsmaßnahme des Kreises mit der Ortsgemeinde Niedererbach und den Verbandsgemeindewerken Montabaur voll ausgebaut werden. Im Zuge des Ausbaus ist zunächst vor allem die Erneuerung der Brücke über den Sandbach notwendig. Foto: Elias Müller

Geht es mit der Verkehrsinfrastruktur im Westerwaldkreis bald bergab? Diesen Eindruck konnte zumindest gewinnen, wer jetzt im Kreisausschuss die Beratungen des Bauprogramms 2018/2019 für die Kreisstraßen verfolgte. Dort führte die am Beispiel des Ausbaus der Ortsdurchfahrt Obersayn (siehe mittleren Kasten) aufgeworfene Frage, wie viele Kreisstraßen künftig abgestuft werden sollen oder sogar müssen, zu kontroversen Diskussionen. Nach den Vorgaben des Landesrechnungshofes sowie des Landes als Fördermittelgeber ist neuerdings vor jedem Planungs- beziehungsweise Ausbauvorhaben die richtige Klassifizierung der Straße als Kreisstraße zu prüfen.

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Damit werde eigentlich auch nur eine seit Jahrzehnten bestehende Gesetzesvorschrift erfüllt, machte der Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Diez, Lutz Nink, deutlich. Jede Gemeinde habe nur Anspruch auf einen Anschluss durch eine klassifizierte Straße (Kreis-, Landes- oder Bundesstraße). Deshalb sei seine Behörde verpflichtet, bei einem Förderantrag zu prüfen, ob es ...