Information über Schwangerschaftsabbrüche ja, Werbung nein. Diese Linie vertritt Donum Vitae in der aktuellen Debatte. Foto: dpa-tmn
Information ja, Werbung nein. Auf diese kurze Formel kann man die Haltung von Donum Vitae in der aktuellen Debatte über das Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche und damit verbunden über Paragraf 219 a des Strafgesetzbuches bringen. „Information ist sehr wichtig, aber Werbung muss weiterhin verboten bleiben“, hatte sich Rita Waschbüsch, Vorsitzende des Bundesverbandes von Donum Vitae, gleich zu Beginn der Diskussion klar positioniert. Eine Haltung, die auch der Vorstand von Donum Vitae Westerwald-Rhein-Lahn vertritt.
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Der Verein, der seit 2002 in Montabaur eine Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle unterhält, mahnt zugleich, die Debatte über das Werbeverbot für Abtreibungen nicht als Einfallstor zu einer neuen Grundsatzdebatte über das Abtreibungsrecht zu missbrauchen. „Das geltende Recht ist ein mühsam errungener Kompromiss, der sich bewährt hat und einen breiten gesellschaftlichen Konsens ...
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