Bundesgesetz ist seit 2002 gültig
Gleichzeitig wurden im Strafgesetzbuch (StGB) entsprechende Paragrafen (über Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei) so geändert, dass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange Prostituierte dabei nicht ausgebeutet werden.