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Koblenz/Rengsdorf

Streit um Sportplatz: Nachbar bleibt erfolglos

Klage gegen die Erweiterung des Rengsdorfer Sportplatzes hatte ein Nachbar erhoben. Er fühlte sich von dem Lärm belästigt. Nachdem das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hatte, sah das Oberverwaltungsgericht nun keinen Grund, eine Berufung zuzulassen.  Foto: Jörg Niebergall
Klage gegen die Erweiterung des Rengsdorfer Sportplatzes hatte ein Nachbar erhoben. Er fühlte sich von dem Lärm belästigt. Nachdem das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hatte, sah das Oberverwaltungsgericht nun keinen Grund, eine Berufung zuzulassen. Foto: Jörg Niebergall

Der Rechtsstreit um Lärmbelästigung durch den Rengsdorfer Sportplatz wird nicht vor dem Oberverwaltungsgericht in der Berufungsinstanz verhandelt. Ein Nachbar, der gegen die Erweiterung des Sportgelände geklagt hatte und vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht gescheitert war, hatte Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt. Das Gericht hat die Berufung nicht zugelassen. Wie Klaus Müller, Vorsitzender des Neuwieder Kreisrechtsausschusses informiert, hätte das Gericht keine „ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts“ geäußert.

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Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Koblenz im Sommer 2017 ldie Klage des Nachbarn gegen die Erweiterung des Rengsdorfer Sportplatzgeländes abgewiesen. Die angefochtenen Baugenehmigungen seien rechtmäßig, urteilten die Koblenzer Richter damals. Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks. Etwa 120 Meter davon entfernt betreibt der SV Rengsdorf einen Sportplatz. Im ...