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Idar-Oberstein/Birkenfeld

Amoklauf an Birkenfelder Gymnasium angekündigt: Lehrer erhält lediglich eine Geldstrafe

Von Vera Müller
​Der Angeklagte und sein Verteidiger bei der Verhandlung im Juni 2017. Am Montag erschienen beide nicht vor Gericht. Foto: Vera Müller (Archiv)
​Der Angeklagte und sein Verteidiger bei der Verhandlung im Juni 2017. Am Montag erschienen beide nicht vor Gericht. Foto: Vera Müller (Archiv)

Überraschende Wendung in einem spektakulären Fall, der im Frühsommer 2017 auf deutschlandweites mediales Interesse gestoßen war: Gegen einen 32-jährigen Lehrer, der vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein angeklagt war, im Juni 2015 an seiner Ex-Schule, dem Birkenfelder Gymnasium, einen Amoklauf angekündigt zu haben, wurde nun Strafbefehl erlassen.

Lesezeit: 3 Minuten
Er muss 50 Tagessätze zu je 20 Euro bezahlen und trägt die Kosten des Verfahrens. Weder der Angeklagte noch sein Verteidiger erschienen vor Gericht: Anwesend waren lediglich Richter Johannes Pfeifer und der Bad Kreuznacher Staatsanwalt Heinrich Schneider. Pfeifer erläuterte: Der junge Mann habe die ihm vorgeworfenen Handlungen – wohl vor ...
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Was ist ein Strafbefehl?

Der Strafbefehl ist einer strafgerichtlichen Verurteilung gleichzusetzen. Der Unterschied zwischen Strafbefehl und einer Verurteilung liegt darin, dass derjenige, dem ein Strafbefehl zugestellt wird, nicht vor Gericht erscheinen muss. Zum Strafbefehl kommt es, wenn der Staatsanwalt der Überzeugung ist, dass sich der Empfänger des Strafbefehls in irgendeiner Weise (eines Vergehens) strafbar gemacht hat.

Dabei kann es sich um die unterschiedlichsten Delikte handeln: von Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung, über Betrug, Diebstahl und Leistungserschleichung bis hin zu Verkehrsverstößen wie Trunkenheit oder gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr – soweit die Straferwartung weniger als ein Jahr Freiheitsstrafe (zur Bewährung) oder eine Geldstrafe ist. Gegen einen Strafbefehl kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen und dadurch erreichen, dass der Richter über die im Strafbefehl vorgeworfene Tat entscheidet. vm
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