Mackenrodt/Kirschweiler. Nicht der Landkreis, sondern allenfalls die betroffenen Ortsgemeinden und die VG Herrstein könnten die in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Herrstein thematisierten Diskrepanzen bei den Preisen der Schülerfahrkarten beheben. Dies betont die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung, mit der sie auf die Kritik reagiert, die auf die Wabenstruktur des Rhein Nahe Nahverkehrsverbunds (RNN) zielt: Mitunter sind kürzere Fahrstrecken deutlich teurer als längere innerhalb des Stadtgebiets Idar-Oberstein.
Zu diesem Sachverhalt gab es im zurückliegenden Jahr zwei Besprechungen, in denen RNN-Geschäftsführer Wolfgang Hammermeister Aufklärungsarbeit leistete. Auch der Kreisausschuss setzte sich eingehend mit der Problematik auseinander und konnte laut Landrat Matthias Schneider keinen Änderungsbedarf erkennen: „Es wurde auch deutlich dargestellt, dass der Landkreis allein die Wabenstruktur nicht verändern kann, sondern nur der Zweckverband mit Zustimmung seiner Mitglieder.“ Daran würden sich eine ganze Reihe finanzieller Kompensationsfragen knüpfen.
Stattdessen schlug der Landrat bei einem dieser Termine den Wortführern, dem Mackenrodter Ortsbürgermeister Reiner Mildenberger und dem Bürgermeister der VG Herrstein, Uwe Weber, vor, den finanziellen Ausgleich für die Eltern aus dem Haushalt der Gemeinde Mackenrodt oder der Verbandsgemeinde Herrstein zu bestreiten. „Dies lehnten beide jedoch vehement ab“, erinnert sich Schneider, der anmerkt, dass die Auswirkungen des Preissystems im laufenden Schuljahr kein einziges Kind aus Mackenrodt und drei Schüler aus Kirschweiler treffen.
„Eine Veränderung oder gar Verschmelzung der Waben, um die angesprochene Buslinie günstiger zu machen, müsste in allen anderen Waben gegenfinanziert werden, um den finanziellen Ausgleich herzustellen“, erläutert der Kreischef. „Das bedeutet, dass dann die Fahrgäste beziehungsweise die Eltern auf allen anderen Linien mehr zahlen müssten.“
Wiederholt hat der Verkehrsverbund bekräftigt, dass sein Wabensystem zum Verbundstart 1999 gemeinsam von den Verkehrsunternehmen, den Kommunen und dem Land in der derzeitigen Fassung festgelegt wurde und es für Änderungen keine Veranlassung gebe. Eine maßgeschneiderte Lösung für alle Schüler sei unmöglich, ergänzt die Kreisverwaltung. Im Übrigen verweist die Behörde darauf, dass das Zitat einer RNN-Mitarbeiterin „schlicht und ergreifend frei erfunden“ sei, wie eine Rücksprache bestätigte.
Generell übernehmen die Landkreise als Aufgabenträger bis einschließlich zehnte Klasse die Fahrkosten für jeden Schüler. Erst für die Oberstufe schreibt der Gesetzgeber Einkommensgrenzen vor. Für eine Zuschusszahlung an die vom Wabensystem benachteiligten Eltern fehlt der Kreisverwaltung zufolge die Ermächtigungsgrundlage.