Koblenz

2500 Euro für entstellte Frisur: Gericht in Koblenz spricht Kundin Schmerzensgeld zu

Lage der Friseurbranche
Eine alltägliche Situation, die im Worst Case zu einem teuren Rechtsstreit führen kann: Eine Frisörin wie die auf diesem Symbolbild muss einer Kundin nun 2500 Schmerzensgeld nach einer fehlerhaften Behandlung zahlen. Foto: Jan Woitas/picture alliance/dpa

Eine Frisörin muss ihrer Kundin wohl 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen, nachdem eine chemische Haarglättung misslungen ist und die Haare danach abgeschnitten wurden – das hat das Landgericht Koblenz entschieden. Immer wieder kommt es zu solchen Urteilen. Der Verlust von Haaren ist sogar als Körperverletzung anerkannt.

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Waschen, schneiden, stöhnen: Ganz und gar nicht zufrieden war offenbar eine Kundin aus Rheinland-Pfalz nach einem Frisörbesuch. Sie hatte die Frisörin damit beauftragt, ihre Haare zu glätten und dabei ein chemisches Mittel anzuwenden. Weil das benutzte Produkt aber offenbar ungeeignet für die Haare der Kundin war, ärgerte sie sich im Anschluss über verfilztes Haar, das vor dem Landgericht Koblenz als „unkämmbar” beschrieben wurde. Genau dort ist nun eine Entscheidung gefallen: Die Frisörin muss der Kundin, die als Klägerin auftrat, 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Eigentlich hatte die Klägerin sogar 5000 Euro haben wollen. Ihr langes blondes Haar habe sie nach der missratenen Glättung um 10 Zentimeter kürzen müssen. Danach, so ist des der Mitteilung des Landgerichts zu entnehmen, habe die Klägerin „für fast ein Jahr das Haus nur mit Mütze oder Kappe verlassen” und sich sehr unwohl gefühlt.

„Erhebliche seelische Beeinträchtigung”

Die beklagte Frisörin sieht dagegen die Verantwortung bei der Kundin und geht von falschen Pflegeprodukten oder anderen Ursachen aus – etwa einer vorangegangenen Schwangerschaft. Vorerst blieb diese Argumentation aber ohne Erfolg: Ein Gutachten habe geholfen, dies auszuschließen.

Das Gericht bezieht sich in seiner Entscheidung auf die „erhebliche seelische Beeinträchtigung”, die die Kundin durch ihre seither strohigen Haare erlitten habe. Wie die Justiz feststellte, sei der Verlust von Haaren als Körperverletzung anerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fälle aus Cochem und Bad Neuenahr

Zu haarigen Rechtsstreitigkeiten kommt es indes immer wieder, auch in der Region: Vor dem Amtsgericht Cochem trafen sich 2016 eine Frisörin und eine Kundin nach einer fehlerhaften Blondierung – auch damals musste die Haarpracht notgekürzt werden.

Einer Schülerin aus Bad Neuenahr-Ahrweiler wurden in einem Verfahren, das bis zum Oberlandesgericht Koblenz ging, einst sogar 18.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die damals 15-Jährige hatte im Jahr 2011 ebenfalls nach einer Blondierung etliche Haare verloren – „wie bei der Tonsur eines Mönchs“, hieß es damals vor Gericht. Das außergewöhnlich hohe Schmerzensgeld wurde nach der rechtskräftigen Entscheidung 2013 von der Berufshaftpflichtversicherung des Frisörs gezahlt.