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Koblenz/Zell

Stadt Zell erringt vor dem OVG einen Sieg

Dieses Gelände ausgangs der Stadt Zell darf ins System der wiederkehrenden Beiträge einbezogen werden. Foto: Peter Scherer
Dieses Gelände ausgangs der Stadt Zell darf ins System der wiederkehrenden Beiträge einbezogen werden. Foto: Peter Scherer

Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat die Stadt Zell einen unerwarteten Erfolg eingefahren. Ihr Vorgehen, bei den wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen auch zwei Bundesstraßen in ihr Abrechnungsgebiet mit einzubeziehen, ist rechtlich wirksam. Damit folgte das Gericht nicht der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes Koblenz.

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Diese Instanz hatte in Abrede gestellt, dass die Stadt Zell insbesondere die Bundesstraße 53 mit einrechnen dürfe. Ein Anlieger aus diesem Bereich der Ortsdurchfahrt hatte geklagt. Die Stadt ging nach dem Urteil in Berufung. Nach der Auffassung des OVG jedoch besitzt der Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG), ...