Briefwahl noch möglich
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Danach werden Wahlscheine nur noch – bis Sonntag, 15 Uhr – erteilt, wenn der Wahlberechtigte durch ein ärztliches Attest eine plötzliche Erkrankung nachweist, die es ihm nicht möglich macht, ein Wahllokal aufzusuchen.
Danach werden Wahlscheine nur noch – bis Sonntag, 15 Uhr – erteilt, wenn der Wahlberechtigte durch ein ärztliches Attest eine plötzliche Erkrankung nachweist, die es ihm nicht möglich macht, ein Wahllokal aufzusuchen.
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