Der Streit um das geplante Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Im Rosental 11 beschäftigt das Koblenzer Verwaltungsgericht seit einiger Zeit: Anwohner hatten gegen den von der Stadt Andernach erteilten Bauvorbescheid auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und neun Stellplätzen Widerspruch eingelegt.
Von dem geplanten Bauwerk gehe eine erdrückende Wirkung auf die ansonsten mit Ein- und Zweifamilienhäusern gesäumte Wohnstraße aus, es verschatte das benachbarte Wohnhaus der Kläger und verletze diese in ihrer Privatsphäre. Die Klage auf Aufhebung des Bauvorbescheids hatte allerdings keinen Erfolg: Das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot werde nicht verletzt, entschied das Koblenzer Oberverwaltungsgericht.
Zwischenzeitlich änderte der Bauherr den Umfang des geplanten Vorhabens. Gegen die von der Stadt Andernach erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen und einer Tiefgarage für sechs Autos klagten die Anwohner ebenfalls, das Koblenzer Verwaltungsgericht entschied nun zugunsten der Kläger. mko