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Mendig

Am Ortsrand von Mendig: Was für die alten Höfe geplant ist

Von Katrin Steinert
Der Brauerhof ist einer von drei Höfen, für die der Mendiger Stadtrat nun eine neue Satzung beschließen will.
Der Brauerhof ist einer von drei Höfen, für die der Mendiger Stadtrat nun eine neue Satzung beschließen will. Foto: Archiv: Katrin Steinert

Wenn man es genau nimmt, dann sind am Rande von Mendig in der Vergangenheit Strukturen entstanden, die nicht erlaubt sind. Denn: Die alten drei Gehöfte an der Brauerstraße nahe des Laachgrabens dürfen bislang eigentlich nur landwirtschaftlich genutzt werden. Dennoch sind dort Gewerbe und Mietwohnungen vorhanden. Auf dem Brauerhof gibt es beispielsweise seit Jahren einen Reiterhof und Mietwohnungen, im gegenüberliegenden Hof Weiler ist eine kleine Kfz-Werkstatt untergebracht, wie Stadtchef Hans Peter Ammel erzählt. Nun hat sich der Stadtrat mit dem Thema beschäftigt. „Es geht darum, dem Ganzen baurechtlich ein neues Gerüst zu verleihen“, sagt Ammel. Er betont, dass auf diese Weise die Höfe erhalten werden – mit den Aktivitäten der heutigen Zeit.

Lesezeit: 1 Minute
Der Stadtrat hat jüngst mehrheitlich beschlossen, eine sogenannte Außenbereichssatzung erarbeiten zu lassen. Das Plangebiet umfasst die drei Gehöfte Brauerhof, Weiler und ehemals Doll, die außerhalb der geschlossenen Ortsbebauung liegen. Bislang sind diese als Außenbereich ausschließlich für privilegierte Nutzung vorgesehen: Dort dürfen nur landwirtschaftliche Tätigkeiten verübt werden und nur Menschen leben, ...
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Wie steht es um die Aussiedlerhöfe in Ochtendung?

Das Thema der Umnutzung alter landwirtschaftlicher Gehöfte ist in der Region nicht neu. Beispielsweise hat Ochtendung eine Außenbereichssatzung für den Sackenheimerhof erlassen (die RZ berichtete). Wie Ortschefin Rita Hirsch im Gespräch mit unserer Zeitung berichtet, ist der Hof nun umgewidmet.

Damit dürfen Nebengebäude wie Stallungen zu Wohnraum umgenutzt werden. „Aber ein neues Wohngebiet entsteht dort nicht“, betont sie. Ochtendung strebe an, auch die anderen Aussiedlerhöfe, eine Handvoll, umzuwidmen. Mit den sogenannten Außenbereichssatzungen soll sichergestellt werden, dass das moderne Leben auf den Höfen weitergeht und diese nicht verfallen. kst
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