Nachdem bekannt geworden war, dass Dieselautos der Marken VW und Audi mit manipulierter Abgasreinigung ausgestattet wurden, forderte das Kraftfahrtbundesamt als Typgenehmigungsbehörde die Konzerne auf, alle Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung umzurüsten.
Dirk Rombelsheim leitet die Koblenzer Zulassungsbehörde und erklärt: „Hierauf gab es bei den Konzernen Rückrufaktionen bei Herstellern bestimmter Modelle.“ Betroffen sind Skoda, VW, Audi und Seat, die dem Volkswagenkonzern angehören. BMW musste im März den Rückruf starten, Daimler im Juni.
Wenn festgestellt wird, dass Fahrzeughalter nicht an der Rückrufaktion innerhalb der Frist teilgenommen haben, wird der örtlichen Zulassungsstelle die Fahrzeugidentifizierungsnummer übermittelt. „Dann kontaktieren wir den Halter.“ Der hat vier Wochen Zeit, das Update nachzuweisen. „Erst dann ordnen wir die Zwangsstilllegung an“, erklärt Rombelsheim. Dagegen kann der Halter Widerspruch einlegen, wenn er gegen den Konzern klagt.