Ermittlungsverfahren gegen Tebartz-van Elst ist abgeschlossen
Derzeit werde den Beteiligten Akteneinsicht gewährt, das Ergebnis vermutlich Ende September vorliegen. Das hat die zuständige Pressesprecherin der Behörde, Oberstaatsanwältin Nana Frombach, am Donnerstag auf Anfrage mitgeteilt.
Drei Privatleute hatten Anzeigen gegen den Limburger Oberhirten wegen von ihm abgegebenen eidesstattlichen Erklärungen erstattet. Sie werfen Tebartz-van Elst (53) vor, gegenüber dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" eine falsche Aussage über ein Upgrade in die erste Klasse bei einem Flug nach Indien gemacht zu haben. Der Bischof behauptete, Business-Class geflogen zu sein. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung ist mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht. flu