Meisenheim
Mit dem Messer bedroht
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Die Streife konnte die Streithähne noch in der Gastwirtschaft antreffen. Der Wirt hatte das Messer bereits in Verwahrung genommen und die Kontrahenten beruhigt. Nach Angaben beider Männer sei es nur zu Drohungen gekommen. Da es sich um ein sogenanntes Einhandmesser handelte, das nur unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden darf, erwartet den Mann, neben einer Anzeige wegen Bedrohung, auch noch eine wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.