Staatliche Finanzhilfe nach den Unwettern: Vier Wochen Antragsfrist
Die Anträge müssen bis 5. September bei den Verbandsgemeinden und Städten gestellt werden. Dort liegt eine Verwaltungsvorschrift vor, die alle Voraussetzungen für eine Bewilligung und das Verfahren erklärt. Anträge von Privatpersonen werden dort abschließend bearbeitet, Anträge von Unternehmen werden an die Kreisverwaltung weitergegeben.
Von staatlicher Hilfe ausdrücklich ausgenommen sind versicherbare Elementarschäden. Die Verwaltungsvorschrift weist hierbei auf die Notwendigkeit der Eigenvorsorge hin. Es gelten außerdem Höchstgrenzen bezüglich Einkommen und Vermögen. aj