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Lahnstein
Klage der Stadt Lahnstein gegen das Land ist wohl aussichtslos
"In dieser Frage ist einzig das Landesstraßengesetz maßgebend", erklärte Meier. Demnach sei eine Straße umzustufen, wenn sich deren Verkehrsbedeutung geändert habe. "Die Funktion einer Durchgangsstraße wird von der B 42 abgedeckt", so Meier weiter. "L 335 sowie K 62 und K 68 dienen überwiegend dem örtlichen Ziel- und Quellverkehr." Eine ...