Kritik des Rechnungshofs an Wirtschaftlichkeitsgutachten
Die Gutachter der TU Braunschweig üben deutliche Kritik: Bei den Nutzen-Kosten-Untersuchungen wurden haushaltsrechtliche Vorgaben zum Teil nicht beachtet. Kostenrisiken und Folgekosten wurden nicht in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen einbezogen. Best-Case-Szenarien führten dazu, dass der Nutzen des Projekts zu hoch bewertet wurde.
Der Prognosezeitraum bis 2020 war zu kurz gewählt. Längerfristige Entwicklungen, die sich nachteilig auf den Nutzen der Streckenreaktivierung auswirken können, wie zum Beispiel statistisch erwartete rückläufige Bevölkerungszahlen, blieben daher außer Betracht. In der vorgelegten NKU wurde auf eine genauere Untersuchung von Nutzen- und Kostenrisiken bewusst verzichtet, und Kosten waren nicht sachgerecht zugeordnet und wurden dadurch unterschätzt.