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Westerwald

Mängel vom Vermieter nicht behoben: Das können Mieter im Westerwaldkreis tun

Von Matthias Kolk
Vom Kellerfenster bis unters Dach bahnt sich der Riss in der Hauswand des Mietobjekts, in dem Danuta Pytlaks Sohn wohnt.
Vom Kellerfenster bis unters Dach bahnt sich der Riss in der Hauswand des Mietobjekts, in dem Danuta Pytlaks Sohn wohnt. Foto: Matthias Kolk

Vier Jahre dauerte es, bis Danuta Pytlak und ihr Sohn von der erlösenden Nachricht ihres Vermieters hörten: Die tiefen Risse, die sich in der Wohnung des körperlich stark beeinträchtigen Sohnes über Jahre durch die gesamte Wohnung ausgebreitet haben, werden beseitigt. Seit 2018 sinkt die linke Haushälfte stetig ab, mittlerweile ist sogar der Boden in der der Wohnung schief. Der Fall aus Montabaur wirft Fragen auf.

Lesezeit: 2 Minuten
Welche Rechte stehen Mietern in Fällen wie diesen zu, um den Vermieter zu einer Sanierung zu drängen? Unsere Zeitung hat beim Deutschen Mieterbund (DMB) nachgefragt: 1. Haben Mieter Anspruch auf eine zeitnahe Sanierung von derartigen Schäden am Haus? Klares Ja, so der Mieterbund. „Ist die Mietsache mangelhaft, haben Mieter grundsätzlich einen Anspruch ...