Klage zulässig, aber unbegründet
Im Prozess am Verwaltungsgericht Koblenz ging es nicht nur um den Lückenschluss des Lahntal-Radwegs und die vorliegende Planfeststellung, sondern auch darum, ob die Klage dagegen überhaupt zulässig ist. Denn ursprünglich hatte der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) gegen die Planfeststellung zum Lahntal-Radweg geklagt, dann aber formal einen Rückzieher gemacht.
Der Verein „Pollichia – Verein für Naturforschung“ sprang ein – vor Gericht von Michael Albrecht aus Diez vertreten, der Mitglied bei Pollichia und gleichzeitig auch Kreisgruppenvorsitzender des BUND Rhein-Lahn ist. Im Verwaltungsverfahren hat Pollichia keine grundsätzlichen Einwände gegen die Planung erhoben, im Klageverfahren sich dann die Einwände anderer Naturschutzverbände aus dem Verwaltungsverfahren zu eigen gemacht, schreibt das Gericht. Das beklagte Land hielt die Klage bereits für unzulässig, weil die Erhebung der Klage gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoße und damit rechtsmissbräuchlich sei. Denn der Kläger habe erst im Verwaltungsprozess erstmals seine Einwendungen geltend gemacht. Zudem spreche einiges dafür, dass die Klageerhebung ganz maßgeblich durch die Rücknahme der ebenfalls gegen den Planfeststellungsbeschluss gerichteten Klage des BUND veranlasst worden sei.
Die Kammer hielt die Klage des Vereins zwar für zulässig, wies sie aber als unbegründet ab. Ein Missbrauch des Klagerechts könne auch nicht aus einem Zusammenhang der Klageerhebung mit der Rücknahme der Klage des BUND hergeleitet werden.