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Aar-Einrich

VG-Werke Aar-Einrich: Gebührenstruktur nach und nach angleichen

Von Uli Pohl
Noch werden die Gebühren für Wasser und Abwasser auf der Grundlage der ehemaligen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen berechnet. Die unterschiedlichen Strukturen sollen jedoch in den kommenden Jahren angeglichen werden.  Foto: Uli Pohl
Noch werden die Gebühren für Wasser und Abwasser auf der Grundlage der ehemaligen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen berechnet. Die unterschiedlichen Strukturen sollen jedoch in den kommenden Jahren angeglichen werden. Foto: Uli Pohl

Wenn am Montagabend der Verbandsgemeinderat Aar-Einrich zur nächsten Sitzung zusammenkommt, stehen neben dem ersten Haushalt auch die ersten Wirtschaftspläne für die Bereiche Wasser, Abwasser sowie Energie und Wärme auf der Tagesordnung. Doch diese Pläne weisen eine Besonderheit auf: Den Gebühren für Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und für die Straßenoberflächenentwässerung werden noch die Einzugsgebiete der ehemaligen Verbandsgemeinden Katzenelnbogen und Hahnstätten zugrunde gelegt.

Lesezeit: 1 Minute
„Das ist eine Regelung, die im Fusionsvertrag so festgelegt wurde“, erläutert VG-Bürgermeister Harald Gemmer den Hintergrund in einem Vorgespräch mit unserer Zeitung. „Die Strukturen der Verbandsgemeinde-Werke müssen in einer Frist von maximal zehn Jahren zusammenwachsen, doch wir wollen diese Beitragsstrukturen so schnell wie möglich angleichen. Das wird uns gelingen. Das ...
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So steht es in der Vereinbarung zur Bildung der Verbandsgemeinde Aar-Einrich

Mit Blick auf die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Aar-Einrich aus den bisherigen Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, die folgende Passagen enthält:

  • Die Verbandsgemeindewerke der neuen Verbandsgemeinde mit den Betriebszweigen Wasser, Abwasser, Energie und Wärme werden als Eigenbetrieb nach § 86 der Gemeindeordnung geführt.
  • Die Satzungen der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen für die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung sollen übergangsweise in der neuen Verbandsgemeinde fortgelten.
  • Die neue VG soll die Möglichkeit nutzen, die § 10 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform eröffnet. Aufgrund der vergleichbaren Betriebsergebnisse in den Betriebszweigen Wasser und Abwasser der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen soll die neue Verbandsgemeinde möglichst zeitnah zur Gebietsänderung einheitliche Gebühren und Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung erheben.
  • Der Bauhof der Verbandsgemeindewerke Hahnstätten wird auf die neue Verbandsgemeinde übergehen. Er soll auch für die neue Verbandsgemeinde eingesetzt werden.
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