Fotovoltaikanlagen neben Autobahnen
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlaubt in seiner Fassung von 2021 den Aufbau von Freiflächen-Solaranlagen „auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen, und die Anlage in einer Entfernung von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, errichtet worden und innerhalb dieser Entfernung ein längs zur Fahrbahn gelegener und mindestens 15 Meter breiter Korridor freigehalten worden ist.
Wenn es die Gegebenheiten vor Ort erfordern, kann der Korridor auch innerhalb des Geltungsbereichs einer bis an die Straße gehenden Anlage liegen.
Der 15-Meter-Korridor dient dem Naturschutz und soll als Wildwechselfläche dienen.