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Limburg-Weilburg

Projekt zwischen Linter und Lindenholzhausen: Solarzellen auf gutem Ackerland?

Von Jürgen Vetter
Hier soll eine 28 Hektar große Fotovoltaikanlage entstehen. Die heimischen Landwirte kritisieren das Großprojekt. Einige von Ihnen verschaffen sich vor Ort einen Überblick. Das Foto zeigt den Blick in Richtung Limburg Süd. Alle Flächen zwischen Teerweg und Autobahn sind als PV-Fläche vorgesehen. Zusätzlich sind links des Weges auch Flächen beplant. Foto:  Kreisbauernverband Limburg-Weilburg
Hier soll eine 28 Hektar große Fotovoltaikanlage entstehen. Die heimischen Landwirte kritisieren das Großprojekt. Einige von Ihnen verschaffen sich vor Ort einen Überblick. Das Foto zeigt den Blick in Richtung Limburg Süd. Alle Flächen zwischen Teerweg und Autobahn sind als PV-Fläche vorgesehen. Zusätzlich sind links des Weges auch Flächen beplant. Foto: Kreisbauernverband Limburg-Weilburg

Es ist mit einem Flächenbedarf von 28 Hektar sicher kein kleines Projekt, und auch die Kritik daran ist groß: Neben der A 3 zwischen Lindenholzhausen und Linter könnte eine der größten Fotovoltaikanlagen der Region entstehen. Die heimischen Landwirte sind stark verärgert, dass dafür rund 28.000 Quadratmeter bestes Ackerland geopfert werden sollen, das entspricht knapp 40 UEFA-Fußballfeldern.

Lesezeit: 3 Minuten
Jedes neue Gewerbe- oder Wohngebiet und jede neue Straße sorgen dafür, dass es weniger Wald, Wiesen und Felder gibt. Das trifft auch die Bauern im Landkreis Limburg-Weilburg, die seit Jahren eine Entwicklung beklagen, die sie „Landfraß“ nennen: Immer mehr ihrer Äcker, Weiden und Wiesen werden zubetoniert und gehen damit für ...
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Fotovoltaikanlagen neben Autobahnen

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlaubt in seiner Fassung von 2021 den Aufbau von Freiflächen-Solaranlagen „auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen, und die Anlage in einer Entfernung von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, errichtet worden und innerhalb dieser Entfernung ein längs zur Fahrbahn gelegener und mindestens 15 Meter breiter Korridor freigehalten worden ist.

Wenn es die Gegebenheiten vor Ort erfordern, kann der Korridor auch innerhalb des Geltungsbereichs einer bis an die Straße gehenden Anlage liegen.

Der 15-Meter-Korridor dient dem Naturschutz und soll als Wildwechselfläche dienen.

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