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Hahnstätten

Neue Wohnform in Hahnstätten: Generationenprojekt für das Lidl-Gelände?

Von Uli Pohl
5800 Quadratmeter groß ist die Fläche an der Marktstraße in Hahnstätten. Ausreichend Platz, um dort einem zukunftsweisenden Generationenprojekt Gestalt zu geben.  Foto: Uli Pohl
5800 Quadratmeter groß ist die Fläche an der Marktstraße in Hahnstätten. Ausreichend Platz, um dort einem zukunftsweisenden Generationenprojekt Gestalt zu geben. Foto: Uli Pohl

Was wird aus dem nicht mehr genutzten Lidl-Gelände an der Marktstraße? Eine Frage, auf die zurzeit die Bürger in Hahnstätten keine Antwort wissen. Spekulationen gibt es genug, erst recht, seitdem das Gelände mit einem Bauzaun abgeriegelt wurde. Seit der Schließung des Discounters Ende 2016 und des benachbarten Euro-Marktes im Sommer dieses Jahres gibt es noch keine konkreten Perspektiven für die künftige Nutzung.

Lesezeit: 2 Minuten
Eigentümer ist Lidl. Klar ist, dass die Gemeinde Hahnstätten ein Angebot zum Kauf des 5800 Quadratmeter großen Grundstücks abgegeben hat. Die Antwort steht noch aus. Hahnstätten hat sich ein Vorkaufsrecht gesichert und eine Veränderungssperre für das Gelände festgelegt. Die Veränderungssperre ist ein Werkzeug der Kommunen, auf einem bestimmten Gebiet, auf ...
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Planungsvorschlag des Seniorenbeirats für das Wohnprojekt

Folgende Punkte wurden in dem Planungsvorschlag des Seniorenbeirats der ehemaligen Verbandsgemeinde Hahnstätten für das gemeinschaftliche Wohnprojekt in der Marktstraße berücksichtigt:

  • Eine sich selbstverwaltende Senioren-WG für zwölf Bewohner.
  • Ein Gebäude für circa zehn barrierefreie Wohnungen, sowohl für Singles als auch für Paare, und Räumlichkeiten für einen Stützpunkt eines ambulanten Dienstes.
  • Darüber hinaus sollte ein Raum für gemeinsame Mahlzeiten mit einer kleinen Küche vorhanden sein.
  • Circa fünf Reihenhäuser für junge Familien.
  • In der Mitte des Geländes ein Haus mit einem großen Raum mit Küche, zum Beispiel für Feiern und anderen Gemeinschaftsräumen bis hin zum Gästezimmer.
  • Ein für alle Bewohner der Anlage zugänglichen Garten und Rasenflächen.
  • Ausreichende Stellplätze für Bewohner und Besucher.
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