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Schönborn

Abstimmung über Mobilfunkmast: BI Schönborn will Bürgerbegehren einklagen

Von Johannes Koenig
Mindestens 1.000m Abstand sollen Mobilfunkmasten wie dieser von der Gemeinde Schönborn haben, fordert die Bürgerinitiative
Mindestens 1.000m Abstand sollen Mobilfunkmasten wie dieser von der Gemeinde Schönborn haben, fordert die Bürgerinitiative Foto: dpa

„Nicht aufgeben“ sagen sich wohl aktuell die Mitglieder der BI Schönborn und klagen nun vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht auf Zulassung ihres Bürgerbegehrens. Damit treten sie dafür ein, dass die Schönborner über die Frage abstimmen können, ob neue Mobilfunkanlagen einen Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung einhalten müssen. Nach eingehender Prüfung hatte die VG-Verwaltung Mitte Oktober festgestellt, dass ein mögliches Votum für den 1000-Meter-Abstand gegen Rechtsvorschriften verstößt und daher nicht zulässig ist (wir berichteten). Denn in den Wochen zuvor hatte die Gemeinde bereits einen Pachtvertrag mit der Deutschen Telekom geschlossen, der durch einen neuen Mindestabstand aber ausgehebelt worden wäre. „Der bestehende Vertrag stellt ein höherwertiges Rechtsgut dar“, urteilten die Experten der Verwaltung.

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Ausdrücklich wiesen Gemeindevertreter aber auch daraufhin, dass eine Klage gegen die Ablehnung möglich ist – was nun geschieht: „Zu diesem Schritt haben uns auch speziell viele Bürger aufgefordert“, heißt es in einer Mitteilung der BI. Diese seien darüber erbost, dass sie um ihr in einer Demokratie verbrieftes Recht gebracht werden ...