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Rhein-Lahn

Windkraft-Urteil: Lierschied hat keinen Anspruch auf Änderung des Welterbegebietes

Windkraftanlagen drehen sich vor blauem Himmel
Windräder sind in der Kernzone und im Rahmenbereich des Welterbes verboten. Foto: J. Büttner/Archiv Foto: J. Büttner/Archiv/dpa

Die Gemeinde Lierschied in der Verbandsgemeinde Loreley hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Rahmenbereich des Welterbes Oberes Mittelrheintal verändert wird. Das hat das Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden.

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Die Gemeinde wollte erreichen, in einem Bereich außerhalb des Welterbes Windkraftanlagen zu bauen. Doch auch dies war unabhängig von der Welterbezugehörigkeit von der Kreisverwaltung mit Blick auf den Denkmalschutz abgelehnt worden. Das Gebiet der Ortsgemeinde Lierschied liegt überwiegend in der Kern- und teilweise in der Pufferzone des Unesco-Welterbegebiets Oberes Mittelrheintal, das ...