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Lahnstein

Knallerbsen für die Kinder – und sonst nichts: Absage des Silvesterfeuerwerks trifft Pyrotechniker hart

Von Karin Kring
Jörg Radermacher in seinem Lager: Dort liegen rund 1600 Abschussrohre von Kaliber 50 bis 200 Millimeter für dieGroßfeuerwerke – unbenutzt seit Oktober 2019. Ein Ende der feuerwerksfreien Zeit ist noch nicht in Sicht.
Jörg Radermacher in seinem Lager: Dort liegen rund 1600 Abschussrohre von Kaliber 50 bis 200 Millimeter für dieGroßfeuerwerke – unbenutzt seit Oktober 2019. Ein Ende der feuerwerksfreien Zeit ist noch nicht in Sicht. Foto: --------

Natürlich sieht er es ein. Feuerwerk zum Jahreswechsel 2020/2021 ist keine gute Idee. Auch wenn vielleicht gerade in der Hoffnung auf ein besseres Jahr, auf ein Ende der Corona-Pandemie, Lichtkaskaden vom Himmel und laute Böller Startschuss und Zeichen für einen Neuanfang im neuen Jahr sein könnten. Er sieht es ein. Auch wenn Feuerwerke seine Leidenschaft sind: Jörg Radermacher betreibt gemeinsam mit Brian Rademaker seit 1996 die Firma „Highlight – die Pyrotechniker“. In dieser Silvesternacht aber wird es nur Knallerbsen für die Kinder geben – und sonst nichts.

Lesezeit: 2 Minuten
Trotzdem ist es den beiden Feuerwerkern schwergefallen, dass sie nicht aktiv werden können, dass sie nicht wie gewohnt „zwischen den Jahren“ – denn nur an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen im Jahr ist dies erlaubt – den Feuerwerksverkauf starten konnten. „Die Aussage kam leider sehr kurzfristig“, bedauert Radermacher. Erst war ...
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Die Silvesternacht: Das sind die Regeln

Auf großen Plätzen und Straßen in Rheinland-Pfalz ist Feuerwerk in diesem Jahr komplett verboten. Auch öffentlich veranstaltetes Feuerwerk zum Jahreswechsel ist untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.

Für Böller gelten dieselben Regeln wie für Feuerwerke. Jeder Verkauf oder Erwerb von pyrotechnischen Gegenständen und Feuerwerk ist verboten. Außerdem gilt ein Böllerverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Auch in diesem Fall greift das Bußgeld von 500 Euro bei Missachtung. Alkohol trinken in der Öffentlichkeit ist seit 16. Dezember verboten. Mit Familie, Bekannten oder Nachbarn vor der Haustür auf das neue Jahr anstoßen darf man also nicht.
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