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Rhein-Hunsrück

Programm an Schulen soll optimiert werden – Verträge mit freien Trägern werden gekündigt

Von Charlotte Krämer-Schick
Im Jugendhilfeausschuss wurde über die künftige Definition des Programms "Hilfen zur Erziehung" diskutiert.
Im Jugendhilfeausschuss wurde über die künftige Definition des Programms "Hilfen zur Erziehung" diskutiert. Foto: Werner Dupuis

War das Jugendamt früher kaum involviert in den schulischen Alltag, änderte sich das mit dem gesellschaftlichen Wandel in den vergangenen Jahrzehnten. Denn mittlerweile sind Kindertagesstätte und (Ganztags-)Schule längst nicht mehr nur Lern-, sondern auch Lebensort der Kinder geworden.

Lesezeit: 3 Minuten
Schule und Kita tragen heute eine stärkere Verantwortung in der Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen. Daher setzt das Jugendamt im Rhein-Hunsrück-Kreis seit Jahren mit dem Programm „Hilfen zur Erziehung (HzE) in Schulen“ verstärkt auf eine enge Partnerschaft mit diesen Institutionen. Die sowohl mit den Schulen und Schulträgern, ...
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Was sind „Hilfen zur Erziehung“ und wer trägt die Kosten?

Die sogenannten Hilfen zur Erziehung (HzE) sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Diese Hilfen werden von den Eltern beim Jugendamt beantragt, das zusammen mit ihnen entscheidet, welche Hilfeform die geeignete sein kann. Beratung und Hilfe sind für alle Hilfesuchenden kostenlos.

Hilfsangebote können etwa eine Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand (Kind wird als Einzelperson wahrgenommen und in seiner Verbindung zum familiären oder sozialen Umfeld gesehen) oder sozialpädagogische Familienhilfe sein, bei der die gesamte Familie einbezogen wird und die speziell in Familiensituationen dient, in denen die Erziehung nicht gewährleistet oder das Wohl des Kindes gefährdet ist. In Rheinland-Pfalz werden pro Jahr circa 25.000 Hilfeformen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung umgesetzt. Betroffene Familien haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe. Das Jugendamt trägt die Kosten, wenn die Hilfemaßnahmen geeignet und notwendig sind. Bei der Erziehung in einer Tagesgruppe und bei den Hilfen außerhalb des Elternhauses werden die Eltern entsprechend ihren Einkommensverhältnissen an den Kosten beteiligt. ces
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