Was sind „Hilfen zur Erziehung“ und wer trägt die Kosten?
Die sogenannten Hilfen zur Erziehung (HzE) sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Diese Hilfen werden von den Eltern beim Jugendamt beantragt, das zusammen mit ihnen entscheidet, welche Hilfeform die geeignete sein kann. Beratung und Hilfe sind für alle Hilfesuchenden kostenlos.
Hilfsangebote können etwa eine Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand (Kind wird als Einzelperson wahrgenommen und in seiner Verbindung zum familiären oder sozialen Umfeld gesehen) oder sozialpädagogische Familienhilfe sein, bei der die gesamte Familie einbezogen wird und die speziell in Familiensituationen dient, in denen die Erziehung nicht gewährleistet oder das Wohl des Kindes gefährdet ist. In Rheinland-Pfalz werden pro Jahr circa 25.000 Hilfeformen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung umgesetzt. Betroffene Familien haben einen Rechtsanspruch auf Hilfe. Das Jugendamt trägt die Kosten, wenn die Hilfemaßnahmen geeignet und notwendig sind. Bei der Erziehung in einer Tagesgruppe und bei den Hilfen außerhalb des Elternhauses werden die Eltern entsprechend ihren Einkommensverhältnissen an den Kosten beteiligt. ces