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Flughafen Hahn

Hahn-Gläubiger beantragt Insolvenzverfahren gegen Flughafengesellschaft – Amtsgericht Bad Kreuznach prüft

Von Volker Boch
Ein Gläubiger der Flughafengesellschaft FFHG hat jetzt beim Amtsgericht Bad Kreuznach Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Ob dieses eingeleitet wird, ist noch offen. Derzeit prüft das Gericht das Verfahren.  Foto: Thomas Torkler
Ein Gläubiger der Flughafengesellschaft FFHG hat jetzt beim Amtsgericht Bad Kreuznach Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Ob dieses eingeleitet wird, ist noch offen. Derzeit prüft das Gericht das Verfahren. Foto: Thomas Torkler

Ein Gläubiger der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) fordert offensichtlich Geld. Wie das Amtsgericht Bad Kreuznach auf Nachfrage erläutert, liegt ein Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens vor. Dieser ist, wie Gerichtsdirektorin Brigitte Hill erklärt, am Dienstag dieser Woche um 16 Uhr beim Gericht eingegangen. Eingereicht wurde er nicht von der FFHG als betroffenem Unternehmen selbst, sondern von einem Gläubiger, dessen Name nicht veröffentlicht ist.

Lesezeit: 4 Minuten
„Das Verfahren befindet sich noch in der Prüfung“, betont Gerichtsdirektorin Hill. Dem Antragsteller ist demnach seitens des Amtsgerichts mit einer Frist von zwei Wochen noch einmal die Möglichkeit eingeräumt worden, notwendige Akten zu vervollständigen. Liegen diese in ausreichendem Maß vor, muss das Gericht entscheiden, ob ein vorläufiges Insolvenzverfahren offiziell eröffnet ...
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Volker Boch zum möglichen Verfahren am Flughafen Hahn: Der Hahn hat noch Zukunft

Eins dürfte sicher sein: Egal, ob es am Ende überhaupt zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens am Hahn kommt, diese Nachricht wird Spuren hinterlassen. Wenn ein Gläubiger über den Umweg eines Insolvenzverfahrens ausstehendes Geld einfordert, dann legt dieser Schritt nahe, dass etwas im Argen liegt.

Die neue Nachricht passt damit in eine Serie der jüngsten, dunklen Etappenentwicklungen am Hahn: Steuerfahndereinsatz im vergangenen Juli, EU-Gericht kippt Beihilfegenehmigung für den Flughafen zuletzt im Mai – und jetzt das.

Auf der Gegenseite steht trotz der Corona-Krise das Frachtsignal: Der Hahn kann zulegen. Auch wenn eine solche Aussage angesichts eines möglichen Insolvenzverfahrens kühn wirkten mag: Der Flughafen Hahn hat weiterhin Potenzial. Dieses muss aber erkannt, mit belastbaren und verlässlichen Strukturen versehen und flankierend begleitet werden. Es wirkt immer so, als habe die Politik mit dem Hahn nichts (mehr) zu tun. Dies stimmt so aber nicht – schließlich ist der Hahn erstens nun mal Teil der Region, und überdies bietet er nach wie vor Arbeitsplätze und eine internationale Anbindung. Ein geschicktes Einpflegen des Flughafens in globale Systeme von Logistik bis Reiseverkehr bietet weiterhin Perspektiven. Auch wenn der bislang etwas nebulös wirkende Antrag bei Gericht düster wirken mag – für Schwarzmalerei ist es zu früh.

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