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Bad Kreuznach

Brückenhaus: Kann der Besitzer enteignet werden?

Der Regionalverband Denkmalpflege sieht Möglichkeiten im Denkmalschutzgesetz, den Besitzer des Brückenhauses zu enteignen, wenn sich auf andere zumutbare Weise“ der Erhalt eines Kulturdenkmals nicht erreichen lasse. Foto:  Gabi Vogt
Der Regionalverband Denkmalpflege sieht Möglichkeiten im Denkmalschutzgesetz, den Besitzer des Brückenhauses zu enteignen, wenn sich auf andere zumutbare Weise“ der Erhalt eines Kulturdenkmals nicht erreichen lasse. Foto: Gabi Vogt

Das Brückenhaus mit der Schwedenkugel (Mannheimer Straße 94) ist schon seit Jahrzehnten ein Sorgenkind. Jetzt steht im Raum, dass die Stadt das denkmalgeschützte Haus vom Privatmann Klaus Endemann kauft, um die Sanierung des einsturzgefährdeten Bad Kreuznacher Wahrzeichens voranzutreiben. Nachdem der Ausschuss für Stadtplanung, Bauwesen, Umwelt und Verkehr einstimmig empfiehlt, das Gebäude zum Verkehrswert zu erwerben und dafür ein Verkehrswertgutachten zu beauftragen sowie die Sanierungskosten zu prüfen, meldet sich nun der Regionalverband Mainz des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz zu Wort.

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Der Verein zeigt sich verwundert darüber, dass Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer in ebenjener Sitzung die Meinung vertreten habe, man könne den Eigentümer des viel diskutierten Brückenhauses nicht zwingen, zu verkaufen. „Zu dieser Art von Resignation besteht kein Anlass. Denn insbesondere das Denkmalschutzgesetz erlaubt es der öffentlichen Hand, sich auch gegen den ...