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Leutesdorf

Rheinwiese Leutesdorf: Reiner W. Schmitz verteidigt Nichtzulassung von Bürgerentscheid

Von Daniel Rühle
Weite Teile der Rheinwiese in Leutesdorf sind nicht im Besitz der Gemeinde, sondern gehören als Flächen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Daher ist ein Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid auf Gemeindeebene per Gesetz unzulässig.
Weite Teile der Rheinwiese in Leutesdorf sind nicht im Besitz der Gemeinde, sondern gehören als Flächen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Daher ist ein Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid auf Gemeindeebene per Gesetz unzulässig. Foto: Daniel Rühle

Knapp vier Wochen nachdem der Leutesdorfer Gemeinderat das Bürgerbegehren auf Bürgerentscheid der Initiative „Wir Leutesdorfer: Rettet die Rheinanlagen“ für nicht zulässig erklärt hat (die RZ berichtete), sorgt das Thema Rheinwiese weiter für Zündstoff im Ort. Reiner W. Schmitz, bis zum Amtsantritt des frisch gewählten VG-Chefs Jan Ermtraud der Verantwortliche für die Verbandsgemeinde Bad Hönningen, spricht mit der RZ aus Sicht der Verwaltung über das Thema – und erklärt, warum der Gemeinderat keine andere Entscheidung hätte treffen können.

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Rückblick: Bereits vor fast zehn Jahren wurde über das Thema Hochwasserschutz in Leutesdorf nachgedacht. In Workshops und Bürgerversammlungen wurden Ideen gesammelt, wie ein wirksamer Schutz vor Hochwasser für die Rheinanlieger aussehen könnte. 2014 wurden dann von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord verschiedene Konzepte zum Hochwasserschutz – teils aufgrund von ...