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Windhagen

Gemeinderat ist sich einig: Windhagen will Bäume im Baugebiet erhalten

Von Simone Schwamborn
Im Baugebiet „Rellensiefen“ entstehen die ersten Häuser. Jetzt soll der zweite Abschnitt mit 19 weiteren Grundstücken erschlossen werden.
Im Baugebiet „Rellensiefen“ entstehen die ersten Häuser. Jetzt soll der zweite Abschnitt mit 19 weiteren Grundstücken erschlossen werden. Foto: Simone Wittig

Die Bachmann-BauConsult GmbH (BBC) will nach dem ersten nun auch den zweiten Abschnitt des Baugebiets „Rellensiefen“ in Windhagen mit weiteren 19 Grundstücken erschließen. Im Gemeinderat ging es jetzt um die Annahme des Erschließungsangebotes. Da die grundlegenden Meinungen der Fraktionen zur Erschließung des Gebietes auf Grundlage des 2006 gefassten Bebauungsplanes weit auseinandergehen, wurde heftig diskutiert. „Wir haben darauf vertraut, auch den zweiten Bauabschnitt umsetzen zu können, und sind nicht davon ausgegangen, nach Beschlussfassung des ersten Bauabschnittes hier auf einen solchen Widerstand zu stoßen“, bedauerte Heinz-Jürgen Bachmann, der die Diskussion aus dem Zuschauerraum mitverfolgte und dann die Gelegenheit erhielt, sich vor dem Rat zu äußern.

Lesezeit: 3 Minuten
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Gemeinsam – Bürger für Windhagen hatten sich für den Erhalt alter Bäume im zweiten Bauabschnitt eingesetzt und kritisierten die Nichteinhaltung der ursprünglichen Ziele des Bebauungsplanes. Dies wurde von der Opposition als Verzögerungstaktik gewertet. Im Laufe der Sitzung kamen insgesamt vier Beschlussvorschläge zusammen. Roland ...
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Wie Windhagen sich weiter entwickeln soll, bleibt ein heißes Eisen

Die Fraktion Gemeinsam – Bürger für Windhagen begründet in einer Pressemitteilung erneut ihre ablehnende Haltung zum Baugebiet „Auf dem Heckerfeld“ (die RZ berichtete), das im Gegensatz zum jetzt beratenen Baugebiet „Rellensiefen“ im Außenbereich des Ortes liegt. Aufgrund von weiteren geplanten und bereits erschlossenen Baugebieten sowie vorhandener Grundstücke innerorts bestehe für dieses kein Bedarf. Das Raumordnungsrecht sowie das Baugesetzbuch sehen zwar ausdrücklich vor, dass eine Bebauung im Außenbereich erfolgen darf, doch dies nur in sehr engen Grenzen und nur dann, wenn eine Bebauung im Innenbereich einer Gemeinde nicht möglich ist.

Für diese Auffassung, die von der CDU/FDP-Fraktion vertreten wird, gebe es keinen Nachweis. „Demgegenüber kommen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, G-BfW und SPD nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass sehr wohl innerorts ausreichend Flächen zur Verfügung stehen“, heißt es in der Pressemitteilung, in der auch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz verwiesen wird. Die Verbandsgemeinde Asbach hatte gegen den geltenden Raumordnungsplan geklagt, da dieser der Ausweisung neuer Baugebiete enge Grenzen setze. Mit Urteil vom 20. Mai hat das OVG die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Die Urteilsbegründung setzt sich explizit auch mit der Situation der Gemeinde Windhagen auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die Behauptung der VG Asbach nicht nachvollziehbar ist, es stünden bei gleichzeitig großer Nachfrage für die Wohnbauentwicklung im Innenbereich nicht genügend Flächen zur Verfügung. G-BfW betont in der Mitteilung weiter, dass für die politischen Entscheidungen über potenzielles Bauland in anderen Gebieten Windhagens eine abweichende rechtliche Ausgangssituation gelte. „Im Falle Rellensiefen gibt es einen bestandskräftigen Bebauungsplan von 2006, und die anderen Beispiele liegen innerhalb der Grenzen des geltenden Flächennutzungsplans beziehungsweise es gibt einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan.“
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