Wie Windhagen sich weiter entwickeln soll, bleibt ein heißes Eisen
Die Fraktion Gemeinsam – Bürger für Windhagen begründet in einer Pressemitteilung erneut ihre ablehnende Haltung zum Baugebiet „Auf dem Heckerfeld“ (die RZ berichtete), das im Gegensatz zum jetzt beratenen Baugebiet „Rellensiefen“ im Außenbereich des Ortes liegt. Aufgrund von weiteren geplanten und bereits erschlossenen Baugebieten sowie vorhandener Grundstücke innerorts bestehe für dieses kein Bedarf. Das Raumordnungsrecht sowie das Baugesetzbuch sehen zwar ausdrücklich vor, dass eine Bebauung im Außenbereich erfolgen darf, doch dies nur in sehr engen Grenzen und nur dann, wenn eine Bebauung im Innenbereich einer Gemeinde nicht möglich ist.
Für diese Auffassung, die von der CDU/FDP-Fraktion vertreten wird, gebe es keinen Nachweis. „Demgegenüber kommen die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, G-BfW und SPD nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass sehr wohl innerorts ausreichend Flächen zur Verfügung stehen“, heißt es in der Pressemitteilung, in der auch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz verwiesen wird. Die Verbandsgemeinde Asbach hatte gegen den geltenden Raumordnungsplan geklagt, da dieser der Ausweisung neuer Baugebiete enge Grenzen setze. Mit Urteil vom 20. Mai hat das OVG die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Die Urteilsbegründung setzt sich explizit auch mit der Situation der Gemeinde Windhagen auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass die Behauptung der VG Asbach nicht nachvollziehbar ist, es stünden bei gleichzeitig großer Nachfrage für die Wohnbauentwicklung im Innenbereich nicht genügend Flächen zur Verfügung. G-BfW betont in der Mitteilung weiter, dass für die politischen Entscheidungen über potenzielles Bauland in anderen Gebieten Windhagens eine abweichende rechtliche Ausgangssituation gelte. „Im Falle Rellensiefen gibt es einen bestandskräftigen Bebauungsplan von 2006, und die anderen Beispiele liegen innerhalb der Grenzen des geltenden Flächennutzungsplans beziehungsweise es gibt einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan.“