Beispielrechnungen aus der Verwaltung
Für eine Straußwirtschaft lag der Gewinnsatz bislang bei 16 Prozent, er steigt 2020 auf 17 Prozent. Erzielte diese Straußwirtschaft 2018 beispielsweise 30.000 Euro Umsatz, ergab sich daraus für dieses Jahr bei einem Vorteilssatz von 80 Prozent, einem Gewinnsatz von 16 Prozent und einem Beitragshebesatz von 11,3 Prozent ein Tourismusbeitrag von 433,92 Euro. Mit dem neuen Gewinnsatz von 17 Prozent steigt er für 2020 auf 461,04 Euro.
Für einen Betrieb, der Ausflugsfahrten anbietet und 2018 10.000 Euro Umsatz erzielte, steigt der Gewinnsatz von 17 auf 19 Prozent bei einem Vorteilssatz von 90 Prozent und einem Beitragshebesatz von ebenfalls 11,3 Prozent. Dieser Betrieb hätte in diesem Jahr einen Tourismusbeitrag von 172,89 Euro zu zahlen. Für 2020 steigt er auf 193,23 Euro. dad