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Kaifenheim

Hohe Hürden am Arbeitsplatz: Der mühsame Weg zur Inklusion

Von 
Brigitte Meier
Jonas Kaiser kann froh sein, dass er starke und selbstbewusste Eltern hat, die nicht müde werden, sich auch gegen Widerstände für die Inklusion ihres beeinträchtigten Sohnes einsetzen. Der 17-Jährige hat eine Ausbildung in der VG-Verwaltung Kaisersesch begonnen.   Foto: Brigitte Meier
Jonas Kaiser kann froh sein, dass er starke und selbstbewusste Eltern hat, die nicht müde werden, sich auch gegen Widerstände für die Inklusion ihres beeinträchtigten Sohnes einsetzen. Der 17-Jährige hat eine Ausbildung in der VG-Verwaltung Kaisersesch begonnen. Foto: Brigitte Meier

Vor wenigen Tagen haben viele junge Menschen eine Ausbildung begonnen. Wissbegierig hat auch Jonas Kaiser aus Kaifenheim bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch seine Stelle als Azubi zum Verwaltungsfachangestellten angetreten. Doch der Arbeitseifer des 17-Jährigen, der wegen einer unheilbaren Muskelerkrankung im Rollstuhl sitzt, wird ausgebremst, weil sich die Bearbeitung des Antrags für einen elektrischen, höhenverstellbaren Arbeitsrollstuhls verzögert.

Lesezeit: 3 Minuten
Bereits im Januar, als die Ausbildungszusage vorlag, hat Bettina Kaiser (44) den Antrag bei der Arbeitsagentur gestellt. Zuvor hatte, wie vorgeschrieben, ein technischer Berater der Agentur Jonas‘ künftigen Arbeitsplatz in der Verwaltung besichtigt, um festzustellen, welche Hilfsmittel der Rollifahrer benötigt. Dabei empfahl der technische Berater einen elektrischen Arbeitsrollstuhl, der in ...
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Die Mühlen der Behörden mahlen langsam

Aus datenschutzrechtlichen Gründen gibt die Agentur für Arbeit keine Informationen an die Presse weiter. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Integrationsamt) hat sich zur Stellungnahme bereit erklärt, nachdem Bettina Kaiser ihr schriftliches Einverständnis gegeben hat.

Zur Feststellung der Behinderung erklärt das Integrationsamt auf RZ-Anfrage : „Es ist zutreffend, dass die Feststellung der Behinderung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Integrationsamt) erfolgt. Allerdings hat die Abteilung Integrationsamt aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Zugriff auf die Unterlagen des Feststellungsverfahrens. Daher wird der Schwerbehindertenausweis beim Antragsteller persönlich angefragt.“

Zur langen Bearbeitungszeit: „Der Antrag auf Arbeitsassistenz wurde im Januar 2019 bei der Agentur für Arbeit gestellt, da diese als Rehabilitationsträger (…) grundsätzlich zuständig ist. (…) Der Antrag wurde entsprechend der Verwaltungsabsprache an das Integrationsamt des Landesamtes zur Feststellung des Assistenzbedarfs weitergeleitet und ging dort im April 2019 ein. Die benötigten Einverständniserklärungen der Berufsschule und des Kommunalen Studieninstituts lagen dem Integrationsamt nicht vor, weshalb diese notwendigen Dokumente angefragt wurden. Für die konkrete Höhe und Ausgestaltung des Assistenzbedarfs und Assistenzumfangs ist das Integrationsamt zuständig, nicht die Arbeitsagentur. Mögliche Äußerungen des dortigen technischen Beraters sind für die Ermittlung des Assistenzbedarfs ohne Belang und wurden daher auch nicht an das Integrationsamt übermittelt.“

Zum Einholen von Vergleichsangeboten: „Das Einholen von Angeboten ist nicht Aufgabe des Integrationsamtes.“

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