Hintergrund: Klimanotstand

Der VG-Rat hat den Klimanotstand anerkannt. Laut neuer Hauptsatzung soll nun jeder Beschluss auf seine Klimaverträglichkeit hin überprüft werden. Das Ergebnis soll auf den Beschlussvorlagen mitgeteilt werden.

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Sofern eine negative Klimaauswirkung festgestellt wird, muss dies in Zusammenarbeit mit einem Klimaschutzbeauftragten in der jeweiligen Beschlussvorlage dargestellt werden. Zudem wird es jährlich einen Bericht über Fortschritte und Probleme bei der Reduktion von Emissionen geben. dj