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Kreis Altenkirchen

AK-Land: Wenn Menschen in Wohnungsnot geraten

Von Julia Hilgeroth-Buchner
So manch einer, der seine Wohnung verloren hat, kann vielleicht noch vorübergehend bei Bekannten oder Verwandten übernachten. Wenn das Gastverhältnis endet, droht Obdachlosigkeit.   Foto:picture alliance/dpa
So manch einer, der seine Wohnung verloren hat, kann vielleicht noch vorübergehend bei Bekannten oder Verwandten übernachten. Wenn das Gastverhältnis endet, droht Obdachlosigkeit. Foto: picture alliance/dpa

Es ist ein fataler Kreislauf, der sich kaum durchbrechen lässt: Wenn Mieten dramatisch steigen und sich Mietschulden anhäufen, dann ist der Verlust der Wohnung meist nicht mehr weit. Die Folge ist eine Art „Obdachlosigkeit 2.0“, die einen erheblichen Beratungs- und Handlungsbedarf erzeugt. Der Kreis will jetzt eine Beratungsstelle des Caritasverbandes fördern.

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„Mir begegnen in der Allgemeinen Sozialberatung all die Fälle, die vor der Tür stehen oder anrufen und ihre Not bekunden“, sagt Anette Hoffmann-Kuhnt von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) des Diakonischen Werkes Altenkirchen. „Tatsächlich haben viele Menschen auch gerade nach Corona Mietschulden, weil sie durch Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes ...