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Mülheim-Kärlich

Damit der Schutz vor Überflutungen gewährleistet ist: Behörde nimmt Rückhaltebecken unter die Lupe

Wenn das Rückhaltebecken des Mülheimer Bachs versagt oder überlastet ist, droht ein erhebliches Risiko für Überschwemmung, daher kontrolliert die SGD Nord dort regelmäßig.   Foto: SGD Nord
Wenn das Rückhaltebecken des Mülheimer Bachs versagt oder überlastet ist, droht ein erhebliches Risiko für Überschwemmung, daher kontrolliert die SGD Nord dort regelmäßig. Foto: SGD Nord

Idyllisch liegt es da: Das Rückhaltebecken des Mülheimer Bachs oberhalb der Ortslage von Mülheim-Kärlich hat den Charakter eines naturnahen Landschaftsweihers. Doch das Becken erfüllt auch einen wichtigen Zweck, ist es doch im Fall, dass der Bach größere Wassermengen führt, in der Lage, dieses zurückzuhalten und den Bach somit kontrollierbar zu machen.

Lesezeit: 2 Minuten
Das Rückhaltebecken dient somit also dem Schutz vor Hochwasser. Und damit dieser dauerhaft gewährleistet werden kann, muss die Anlage regelmäßig durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Wasserbehörde überprüft werden. Am Dienstag war es wieder so weit. Die Anlage in Mülheim-Kärlich, in der 74.000 Kubikmeter Wasser des Lützelbachs gestaut ...
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Sicherheitsklassen entscheiden über Prüfintensität

Die SGD Nord überwacht als obere Wasserbehörde rund 550 Stauanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Diese werden nach Größe und Sicherheitsrelevanz in drei Klassen eingeteilt.

Die größten 17 Anlagen, in erster Linie Talsperren und große Rückhaltebecken der Sicherheitsklasse S1, werden besonders stark und aufwendig überwacht. Die mittelgroßen Anlagen gehören zur Klasse S2, die Vielzahl der kleinen Anlagen der Klasse S3 sind in privater Hand. Die S1-Anlagen werden alle 3, die S2-Anlagen alle 5 Jahre überprüft. Die kleineren Anlagen werden im Rahmen der allgemeinen Gewässerschauen überwacht.

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